Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Beihilfe für Aufwendung des Beamten für bei der Ehefrau durchgeführte Behandlungen; Prüfung der Beihilfeberechtigung des Ehegatten (hier: wirtschaftlich selbständige Ehefrau); Berücksichtigung der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Beihilfe für Aufwendung des Beamten für bei der Ehefrau durchgeführte Behandlungen; Prüfung der Beihilfeberechtigung des Ehegatten (hier: wirtschaftlich selbständige Ehefrau); Berücksichtigung der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519
- VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Ausschließungsregelungen, die in einer dem Charakter der Beihilfe nicht gerecht werdenden Weise Aufwendungen des nicht selbst Beihilfeberechtigten zu einer unter Fürsorgegesichtspunkten unzumutbaren Eigenbelastung des Beihilfeberechtigten werden lassen, sind allerdings unzulässig (vgl. BVerwG, U.v. 20.10.1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193).Die Regelung, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Beihilfeberechtigung des Ehegatten die Stellung des Beihilfeantrags ist, hält sich im Rahmen des dem Normgeber obliegenden Spielraums, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise der Beihilfe bestimmen kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.10.1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Bei der Konkretisierung der Fürsorgepflicht kommt dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12
Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Abgesehen davon, dass es sich bei der geschilderten Fallkonstellation um einen extremen Einzelfall handeln dürfte - für den im Übrigen durch den vorzeitigen Abschluss einer privaten Vollversicherung Vorsorge getragen werden könnte -, verlangt die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht weder, dass Aufwendungen der Beamten in Krankheitsfällen durch Leistungen einer beihilfekonformen Krankenversicherung und ergänzende Beihilfen vollständig gedeckt werden, noch, dass die von der Beihilfe nicht erfassten Kosten in vollem Umfang versicherbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - BVerwGE 148, 106 Rn. 24). - BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Dieser Spielraum erlaubt auch in gewissem mit höherrangigem Recht zu vereinbarendem Maße die Berücksichtigung wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.2009 - 2 C 27.08 - NVwZ-RR 2009, 895 Rn. 14). - BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12
Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
In deren verfassungsrechtlich geschütztem Kernbereich hat der Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass der Beamte im Krankheitsfall nicht mit erheblichen finanziellen Aufwendungen belastet bleibt, die er - in zumutbarer Weise - aus seiner Alimentation nicht bestreiten kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.1.2013 - 5 B 44.12 - USK 2013, 145 Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16
Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2; …
Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (…vgl. Urteile vom 10.10.2013, a.a.O. …und vom 03.06.2009, a.a.O.) eine Einkünftegrenze von 35.000,- DM und hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Beschluss vom 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664 -, juris Rn. 8) eine Einkünftegrenze von 17.000,- EUR (§ 4 Abs. 1 BBhV) nicht beanstandet. - VGH Bayern, 05.03.2024 - 24 ZB 24.54
Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Ehegatten
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, da es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV darauf ankommt, wann die Leistungen beantragt werden (vgl. zur entsprechenden früheren Regelung in § 4 BBhV: BayVGH, B.v. 1.9.2017 - 14 ZB 15.1664 - juris). - VG Münster, 31.03.2022 - 5 K 1841/20 Rn. 36 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1. September 2017 - 14 ZB 15.1664 -, juris, Rn. 8 m. w. N.
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