Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilferechtliche Übernahme der Kosten für eine CT-gesteuerte Steroidapplikation bei Erkrankung an einer akuten Zervikobrachialgie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beihilferechtliche Übernahme der Kosten für eine CT-gesteuerte Steroidapplikation bei Erkrankung an einer akuten Zervikobrachialgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 89 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Med. Notwendigkeit: Heranziehen von med. Leitlinien (CT-gesteuerte Facetteninfiltration)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900
- VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Rn. 5 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Rn. 5 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Klärungsbedürftigkeit bestünde nur, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln nicht eindeutig beantwortet werden könnte (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 7). - BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Der im Ermessen des Gerichts liegende Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO bestimmt sich nach der materiell-rechtlichen Sicht des Tatsachengerichts, selbst wenn diese Rechtsauffassung rechtlichen Bedenken begegnen sollte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.6.1979 - 6 B 33.79 - DÖV 1979, 793 m.w.N.;… allgemein zu Verfahrensfehlern: Geiger in Eyermann a.a.O. § 124 Rn. 48 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.06.2015 - 14 ZB 15.568
Beihilfeausschluss für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Rn. 17 Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (…Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72 m.w.N.; BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne (verneint für: B-Complex Nr. 12, Selen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - wozu nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBhV auch die medizinische Notwendigkeit der streitgegenständlichen Behandlung zählt - trägt die Klägerin die materielle Beweislast (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung von Beweismitteln rechtfertigt die Zulassung der Berufung dagegen nicht (BayVGH, B.v. 6.9.2011 - 14 ZB 11.409 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Berufungszulassung, Beihilfefähigkeit, physiotherapeutische Behandlung, …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Damit ist bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung zu entnehmen, dass eine amtsärztliche Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privatärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67
Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Denn der Begriff der medizinischen Notwendigkeit (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBhV alte und neue Fassung) ist nach objektiven Maßstäben auszufüllen (vgl. schon BVerwG, U.v. 22.2.1968 - II C 11.67 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 10) und zudem kein spezieller Begriff des Beihilferechts. - VGH Bayern, 05.03.2014 - 14 ZB 11.2115
Reaktivierung einer Posttraumatischen Belastungsstörung als (weitere) Folge eines …
- VG München, 07.02.2019 - M 17 K 17.4947
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen bei Überschreiten des 2,3-fachen …
Damit ist bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung zu entnehmen, dass eine amtsärztliche Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privatärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (BayVGH, B.v. 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
Keine Beihilfe für kieferorthopädische Kronenverlängerung
Die Notwendigkeit einer Extrusion ist anhand der vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar." Bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung ist in § 48 Abs. 7 BayBhV zu entnehmen, dass einer amtsärztlichen Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privat-ärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (vgl. BayVGH, B. v. 6.12.2017 - 14 ZB 16.2202 -, juris Rn. 18;… sowie zu den weitgehend gleichlautenden Bestimmungen der Bundesbeihilfeverordnung BayVGH, B. v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 -, juris Rn. 9).
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