Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayNatSchG Art. 39 Abs. 2
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit Teichen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit Teichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.09.2017 - RO 4 K 17.535
- VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205
Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - BayVBl 2016, 846 Rn. 37) ist bei an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücken das Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht auf einen, auf den Uferstreifen entfallenden Teil des Grundstücks beschränkt, sondern kann sich trotz Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayNatSchG auf das gesamte Grundstück erstrecken.Bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, beurteilt sich nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, also letztlich nach den Belangen, mit denen das Vorkaufsrecht i.S.v. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG gerechtfertigt wird (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 a.a.O. Rn. 38).
- VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760
Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Rn. 5 1. Der Kläger wendet gegen die Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zunächst ein, das Verwaltungsgericht verkenne, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in Bezug auf das gesamte Grundstück unverhältnismäßig im Sinne der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 13. Oktober 2009 - 14 B 07.1760 - (…juris Rn. 32) sei.Aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2009 - 14 B 07.1760 - (…juris Rn. 41 f.) ergebe sich, dass sich die Ermessensausübung aus dem streitgegenständlichen Bescheid ergeben müsse und weitere Gründe außerhalb des angegriffenen Bescheids nicht herangezogen werden dürften.
- BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04
Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayVwVfG sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben; die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (BVerwG, B.v. 23.3.2006 - 2 A 12.04 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 29 Rn. 4).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Rn. 2 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Rn. 2 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161
Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt
Bis zu welcher Größe bzw. Tiefe die an das Gewässer angrenzenden Landbereiche dem Vorkaufsrecht unterliegen, beurteilt sich aber im Einzelfall nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG, also nach der ökologischen Verflechtung von Gewässer- und Uferbereich mit den weiteren Landflächen, und damit letztlich nach den Belangen, mit denen das Vorkaufsrecht gerechtfertigt wird (BayVGH, B.v. 24.07.2018 - 14 ZB 17.2275 - juris Rn. 6;… U.v. 01.10.2019 - 14 BV 17.419 - juris Rn. 31).
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