Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.02.1998 - 14 ZB 98.136 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 11.10.2011 - 22 ZB 10.1259
Bindung des Rechtsmittelgerichts an die erstinstanzliche Rechtswegbejahung
Die Sperrwirkung des § 17 a Abs. 5 GVG tritt nämlich zwar dann nicht ein, wenn das Verwaltungsgericht trotz Rüge der Zulässigkeit des Rechtswegs durch eine Partei eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht getroffen hat (BayVGH vom 16.2.1998 Az. 14 ZB 98.136 und vom 5.5.1993 BayVBl 1994, 117) und die Beteiligten im Rechtsmittelverfahren an ihrer Zuständigkeitsrüge festhalten (vgl. BVerwG vom 28.1.1994 NJW 1994, 956; BGH vom 18.9.2008 NJW 2008, 3572).
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