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   VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97   

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VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97 (https://dejure.org/1998,7585)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.04.1998 - 14-I-97 (https://dejure.org/1998,7585)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. April 1998 - 14-I-97 (https://dejure.org/1998,7585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Mitteln der Fachkraftförderung für Jugendhilfe durch die Sächsische Staatsregierung ; Fachkraftförderung in der Jugendarbeit; Bewilligung von Planstellen

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger Beantwortung einer Kleinen Anfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 774
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97
    Unterbleibt eine Beantwortung unter Berufung auf Schranken des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf vollständig oder teilweise, so erstreckt sich die Darlegungspflicht auch darauf, ob dies unter Beachtung der Wechselwirkung von Verfassungsrecht und einfachem Recht gerechtfertigt ist und weshalb Form und Verfahren der Informationsübermittlung nicht so gestaltet werden konnten, daß die durch die Schranken des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter auf andere Weise als durch die Antwortverweigerung hinreichend gewahrt werden können (z. B. durch Mitteilung in nichtöffentlicher Sitzung oder durch entsprechende Geheimhaltungsvermerke, vgl. BVerfGE 67, 100, 134 ff.).
  • VerfG Hamburg, 27.07.1977 - HVerfG 1/77
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97
    Lediglich im Hinblick darauf, welche Schlüsse die Staatsregierung aus dem Vorliegen solcher Schranken ziehen will, d. h. ob und inwieweit sie gleichwohl zu antworten bereit ist, räumt ihr das Wort "kann" in den Grenzen des Rechts einen Entscheidungsspielraum ein (vgl. zu dieser Problematik bei anderer Verfassungsrechtslage auch VerfGH NRW DÖV 1994, 210; HambVerfG, Urteil vom 27. Juli 1977, HVerfG 1/77).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

    Ob bereits das Gebot, daß die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Regierung nicht gefährdet werden darf, die Verweigerung der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage rechtfertigen kann (so Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 1993 - VerfGH 15/92 -, NVwZ 1994, 678, 679 f.; offengelassen durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 16. April 1998 - Vf.14-I-97, LKV 1998, 316, 317; ablehnend etwa Versteyl, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz- Kommentar, 3. Aufl. 1995, Rn. 22 zu Art. 43) oder gegebenenfalls nur eine Verzögerung der Beantwortung rechtfertigt (vgl. Weis, DVBl. 1988, 268, 273), bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles - wie nachfolgend unter b)bb) dargelegt wird - keiner abschließenden Entscheidung.

    Daraus folgt weiter, daß die Landesregierung nach der Verfassungsrechtslage im Land Brandenburg - anders als etwa in Nordrhein-Westfalen (vgl. hierzu Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 1993 - VerfGH 15/92, NVwZ 1994, 678, 679) - bei der Beurteilung der Frage, welche Informationen sie den Abgeordneten zur Verfügung stellt, keinen nicht nachprüfbaren Beurteilungsspielraum hat, sondern in dieser Hinsicht der vollen verfassungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (so auch Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen, Urteil vom 18. April 1998 - Vf. 14-I-97 -, LKV 1998, 316, 317, zu Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Verweigert eine Landesregierung die Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter, muss sie die Verweigerung begründen und die von ihr für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte darlegen (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - LKV 1998, 316; Schwarz, Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen, LKV 1998, 262, 264).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).

    Insbesondere wenn entgegenstehende Rechte Dritter geltend gemacht werden, muss ferner deutlich werden, welcher Personenkreis betroffen sein soll (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

    Andernfalls wäre es dem Abgeordneten nicht möglich zu beurteilen, ob die Verweigerung der Antwort verfassungsgemäß ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010, a.a.O.; Beschluss vom 5. Februar 1998 - Vf. 14-I-97).
  • VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02

    Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten

    gen Landesverfassungen das Institut der Kleinen Anfrage überhaupt nicht, oder - im Gegensatz zu Art. 25 Abs. 3 HV - die Pflicht der Regierung zur Beantwortung nicht ausdrücklich geregelt ist (VerfGH NW, Urt. v. 4.10.1993, - VerfGH 15/92 - , NVwZ 1994 S. 678 ff.; VerfGH Sachsen, Urt. v. 16.4.1998, - Vf. 14-I-97 - , DVBI.
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17

    Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer

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