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VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von rechtlicher Fehlerhaftigkeit und Willkürverbot bei einer zivilgerichtlichen Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 27.12.1999 - 281 C 33593/99
- VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Bayern, 22.10.1993 - 115-VI-90
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00
In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV), mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 273/278; 50, 60/62).Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sein; sie müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 273/279; 50, 60/64; 51, 67/69; vgl. auch BVerfGE 87, 273/278 f.).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00
Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sein; sie müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 46, 273/279; 50, 60/64; 51, 67/69; vgl. auch BVerfGE 87, 273/278 f.). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Bayern, 20.11.2000 - 14-VI-00
Das hat seinen Grund darin, dass es nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist, die Entscheidungen der Fachgerichte nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 51, 67/69; vgl. auch BVerfGE 67, 90/94).
- BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; …
So wird etwa für die Frage, ob eine Zuvielforderung kostenrechtlich noch verhältnismäßig "geringfügig" im Sinne von § 92 Abs. 2 ZPO ist, allgemein davon ausgegangen, dass die Grenze der Geringfügigkeit bei 10 % der Bezugsgröße verläuft (…s. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 92 Rn. 8;… Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 92 Rn. 8; vgl. auch Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 20. November 2000 - Vf. 14-VI-00 - juris Rn. 6, 14 m.w.N.;… vgl. ferner die weiteren Nachweise und Beispiele im Urteil des erstinstanzlich entscheidenden VG Köln vom 10. Februar 2010 - 10 K 4788/08 - juris Rn. 32 f.).