Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   AG Köln, 29.09.2014 - 142 C 413/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35924
AG Köln, 29.09.2014 - 142 C 413/13 (https://dejure.org/2014,35924)
AG Köln, Entscheidung vom 29.09.2014 - 142 C 413/13 (https://dejure.org/2014,35924)
AG Köln, Entscheidung vom 29. September 2014 - 142 C 413/13 (https://dejure.org/2014,35924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterlassene Information über Zugteilung bei Rail & Fly Ticket

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters für unzureichenden Hinweis auf eine Zugteilung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugpassagiere im falschen Zug - Reisende verpassen wegen Zugteilung ihren Flieger: Wer muss den Ersatzflug bezahlen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Reiseveranstalters bei unterlassener Information über die Zugteilung bei einem Reisevertrag mit einem "Rail & Fly" Ticket

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & …

    Auszug aus AG Köln, 29.09.2014 - 142 C 413/13
    Dabei ist bei der Beantwortung der Frage, ob eine Eigen- oder Fremdleistung vorliegt eine Gesamtbetrachtung anhand der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (BGH, NJW 2011, 371 ff.).
  • AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15

    Rail & Fly-Ticket - Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen

    Bei der in der Reisebestätigung erwähnten "Zug-zum-Flug"-Leistung handelt es sich um eine Leistung des Reiseveranstalters, wenn dieser aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisenden mit seinem Gesamtverhalten den Eindruck vermittelte, er biete den Bahntransfer als eigene Leistung an und wolle für den Erfolg einstehen (…Staudinger/Ansgar Staudinger (2011) BGB § 651a Rn. 54; BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10 -, Rn. 24, juris; Führich, LMK 2011, 313836, beck-online; AG Köln, Urteil vom 29. September 2014 - 142 C 413/13 -, Rn. 17, juris).
  • AG Hannover, 27.03.2017 - 419 C 8989/16

    Reisevertragsrecht / Abgrenzung zur Vermittlung / Zug-zum-Flug-Service

    Sie reichten unabhängig von der Frage, ob die AGB wirksam einbezogen waren, daher nicht aus, um den von der Beklagten gewünschten Charakter einer lediglich vermittelten Fremdleistung deutlich zu machen, genauso wenig wie die Verwendung des DB Logos auf den Fahrkarten mit dem nicht eindeutig verständlichen Zusatz "in Kooperation mit" (vgl. BGH Xa ZR 46/10, AG Köln 142 C 413/13, AG Hannover 445 C 7017/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht