Rechtsprechung
| AG Köln, 12.01.2011 - 143 C 275/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Entschädigung nach Annullierung des Fluges wegen eines Streiks
- kanzlei-woicke.de
- reise-recht-wiki.de
Pilotenstreik ist kein außergewöhnlicher Umstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Fluggastes auf Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG ) für einen abgesagten Flug von Newark (USA) nach Düsseldorf wegen Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit; Anforderungen an den Nachweis der Fluggesellschaft ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Fluggastes auf Leistung einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG) für einen abgesagten Flug von Newark (USA) nach Düsseldorf wegen Streiks der Pilotenvereinigung Cockpit; Anforderungen an den Nachweis der Fluggesellschaft ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand!
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Köln, 12.01.2011 - 143 C 275/10
Im Hinblick auf das Urteil des EUGH vom 19.11.2009 (NJW 2010, 43 - 47) sind außergewöhnliche Umstände im Sinne dieser Verordnung solche Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Köln, 12.01.2011 - 143 C 275/10
Rn. 16 Dies deckt sich auch mit den Erwägungen des EUGH in der Entscheidung W-I /B (NJW 2009, 347).
- LG Köln, 27.10.2011 - 6 S 282/10
Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses i.S.v. Art. 5 Abs.3 VO (EG) …
In der Rechtsprechung werden beide Meinungen gleichermaßen vertreten (z.B.: außergewöhnliches Ereignis: AG Köln, Urteil v. 04.08.2009, Az.: 133 C 191/09; kein außergewöhnliches Ereignis: AG Köln, Urteil v. 12.01.2011, Az.: 143 C 275/10). - LG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 24 S 80/11 Ein Streik des eigenen Personals ist - anders als dies das AG Köln (Urt. v. 12.1.2011, Az. 143 C 275/10) annimmt - auch nicht dem Betrieb eines Luftfahrtunternehmens zuzurechnen und ist von diesem nicht zu beherrschen (vgl. auch Führich RRa 2010, 57).
- AG Geldern, 10.10.2019 - 3 C 64/19 Rn. 46 Eine andere Bewertung kann auch nicht daraus folgen, dass ein Streik als arbeitsrechtlich zulässiges Instrument im Kontext mit Tarifverhandlungen eine typische Erscheinung darstellt (so im Ergebnis auch AG Köln Urt. v. 12.1.2011 - 143 C 275/10, BeckRS 2011, 4655;… Steinrötter in: BeckOGK, Stand: 01.03.2019, Fluggastrechte-VO, Art. 5 Rn. 69).
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