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   AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21   

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AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21 (https://dejure.org/2022,27990)
AG Köln, Entscheidung vom 30.03.2022 - 144 C 178/21 (https://dejure.org/2022,27990)
AG Köln, Entscheidung vom 30. März 2022 - 144 C 178/21 (https://dejure.org/2022,27990)
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  • LG Wuppertal, 05.06.2014 - 9 S 40/14

    910 Euro für Eintrag in Branchenbuch ist Wucher

    Auszug aus AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
    Es ist daher von geringen Nutzerzahlen auszugehen, so dass der Eintrag bei "Q." quasi wertlos und die Vergütung von 2.973,81 EUR netto hierfür in jedem Fall unangemessen hoch ist (siehe hierzu: LG Wuppertal, Beschluss vom 05.06.2014- 9 S 40/14-, juris für eine vergleichbaren Fall und einer Gegenleistung in Höhe von 910, 00 EUR netto jährlich).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Auszug aus AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
    Hier ist ferner zu berücksichtigen, dass - anders als im Sachverhalt, der der Lebenskost-Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 276/14; GRUR 2016, 831, beck-online) zugrunde lag und in dem es jedenfalls zwei Anrufe gegeben hat, hier ein einziger und unangemeldeter Telefonanruf seitens der Klägerin bei dem Beklagten erfolgt ist.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGHZ 146, 298).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
    Zwar begründet die Kaufmann-Eigenschaft des Beklagten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, dass der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, NJW 2003, 2230).
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