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| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - U 145/12 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2015 - U 145/12 (https://dejure.org/2015,68131)
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Verfahrensgang
- LSG Niedersachsen-Bremen - L 14/9 U 145/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2010 - L 14 U 137/08
- SG Braunschweig, 25.06.2012 - S 14 U 137/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - U 145/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2015 - L 14 U 137/08
- BSG, 22.07.2015 - B 2 U 156/15 B
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen
Rn. 47 Die mit seiner Auslieferung an Polen zur Strafverfolgung verbundenen sozialen Belange des deutschen Staatsangehörigen, der mit seiner Familie in Deutschland lebt und der sich dem kein Kapitaldelikt umfassenden Auslieferungsverfahren von Beginn an gestellt hat, wiegen unter Berücksichtigung der vorliegend bestehenden (und im Hinblick auf drohende Verfolgungsverjährung zeitnah gebotene) Möglichkeit der Durchführung einer effektiven Strafverfolgung auch im Inland derart schwer, dass dem Schutz des Verfolgten als deutscher Staatsangehöriger (zur verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallabwägung bei der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug, vgl. BVerfG NStZ-RR 2017, 55) im Rahmen der durchzuführenden Gesamtbetrachtung auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorliegend ein derartiges Gewicht zukommt, dass entgegenstehende Gesichtspunkte in den Hintergrund treten und derart an Bedeutung verlieren, dass eine Auslieferung rechtlich schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2011, 1 AK 24/11; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; a.A. KG, Beschluss vom 10.01.2013 - (4) 151 Ausl 145/12 bei einem nicht deutschen Staatsangehörigen, abgedruckt bei juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23.10.2018 - Ausl 301 AR 110/18 -, Rn. 9 - 10, juris).
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