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Rechtsprechung
   AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26516
AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09 (https://dejure.org/2009,26516)
AG Köln, Entscheidung vom 12.10.2009 - 147 C 16/09 (https://dejure.org/2009,26516)
AG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 147 C 16/09 (https://dejure.org/2009,26516)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03

    Leistungsfreiheit der Reise- und Warenlagerversicherung für Juweliere: Diebstahl …

    Auszug aus AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09
    Rn. 9 Die nach der genannten Bestimmung von einem Versicherungsnehmer geforderte Voraussetzung einer sicheren Mitführung verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam insbesondere während der Zeit, in der er sich in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des geforderten Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlanreizes sowie insbesondere auf dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (OLG Frankfurt VersR 2004, 1601 f.).
  • AG Borken, 17.07.2014 - 12 C 201/13

    Bloßes Verschließen der Handtasche durch Reisverschluss reicht als …

    Rn. 9 Die nach der genannten Bestimmung erforderliche Voraussetzung, dass das Gerät "im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde" verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam insbesondere während der Zeit, in der sich der Versicherungsnehmer in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des geforderten Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlsanreizes sowie insbesondere von dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - Az. 7 S 26/10; AG Köln, Urteil vom 12.10.2009 - Az. 147 C 16/09).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10

    Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18;… LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16

    Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für …

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Köln, 02.11.2010 - 129 C 61/10

    Nachweis des Versicherungsfalls hinsichtlich Diebstahls eines Handys

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlversuch abzuwehren, zuletzt LG Berlin, Urteil vom 26.06.2010 - 7 S 26710 m.w.N., AG Köln, Urteil vom 12.10.2009 - 147 C 16/09).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 2 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 8 1 AVBR.
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