Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 92/13 U. |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben - nicht allerdings die Behörde, die die Erlaubnis erteilt hat
- kanzlei.biz
Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Immobilienmaklers zur Angabe im Impressum die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben
- Jurion (Kurzinformation)
Pflichtangabe der zuständigen Aufsichtsbehörde im Internetauftritt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Impressumspflicht bei Maklern
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 168
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05
Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 92/13
So beschränkt sich ihre Tätigkeit nicht nur auf die einmalige Erlaubniserteilung, sondern sie muss auch nachträglich prüfen, ob ein Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen Wegfalls der für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen oder eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO geboten ist, § 2 Abs. 2 GewRV (OLG Koblenz MMR 2006, 624).
- LG Leipzig, 25.03.2015 - 5 O 848/13
Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung
Zulassungs- und Aufsichtsbehörde können bei veränderten Wohnverhältnissen von einander abweichen; darauf weise bereits die Gesetzesbegründung und das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.08.2013 (Az.: 14c O 92/13) hin.
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