Rechtsprechung
LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- JurPC
Vermutetes Interesse keine Rechtfertigung für E-Mail-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- aktiv-gegen-spam.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vermutetes Interesse keine Rechtfertigung für E-Mail-Werbung
- internetrecht-infos.de (Leitsatz)
Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde
- internetrecht-infos.de (Leitsatz)
Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich kein "mutmaßliches Interesse" an unverlangter E-Mail-Werbung
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte E-Mail-Werbung mit allgemein interessierenden Themen
Papierfundstellen
- MMR 2008, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per e-Mail den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt (BGH NJW 2004, 1655 = GRUR 2004, 517 zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von e-Mail-Werbung). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Ein bereits erfolgter rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281 = GRUR 1994, 394 - Bilanzanalyse). - OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Die Betroffenen müssten ohnmächtig abwarten, ob Mitbewerber oder Verbände - naturgemäß abhängig von deren jeweiligen Interessen - tätig werden (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2004, 820 = RUM-RD 2004, 574 = RDV 2005, 27). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Entscheidend ist deshalb allein, ob im Einzelfall weitere, über den Sachbezug hinausgehende Umstände die Annahme rechtfertigen, der Empfänger werde gerade mit der konkret verwendeten Werbeform einverstanden sein (BGH NJW 1991, 2087 = BGHZ 113, 282 - Telefonwerbung IV). - AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06
Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen.