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   OLG München, 30.11.2011 - 15 U 2375/11   

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https://dejure.org/2011,27680
OLG München, 30.11.2011 - 15 U 2375/11 (https://dejure.org/2011,27680)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2011 - 15 U 2375/11 (https://dejure.org/2011,27680)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2011 - 15 U 2375/11 (https://dejure.org/2011,27680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Treuhandvereinbarung: Verwahrung eines Geldbetrages auf dem Anderkonto des Rechtsanwalts des Gläubigers bei Verpflichtung zur Auszahlung nach Maßgabe der vom Schuldner gemachten Vorgaben; Verjährung, Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 12.04.2016 - 12 U 169/15

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer sogenannten doppelseitigen Anwaltstreuhand

    Vorliegend kann offen bleiben, ob eine Mandatsbeziehung zwischen dem Beklagten und der M bestand, ob sich daraus ein Verstoß der Treuhandverträge gegen § 43a Abs. 4 BRAO ergibt und ob dieser gemäß § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt (so OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 U 4279/13, Rn. 66; offengelassen von OLG München, Urteil vom 30. November 2011 - 15 U 2375/11 Rn. 27 und BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    Vorliegend kann offen bleiben, ob eine Mandatsbeziehung zwischen dem Beklagten und der M... bestand, ob sich daraus ein Verstoß der Treuhandverträge gegen § 43a Abs. 4 BRAO ergibt und ob dieser gemäß § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt (so OLG München, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 U 4279/13, Rn. 66; offengelassen von OLG München, Urteil vom 30. November 2011 - 15 U 2375/11 Rn. 27 und BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZR 212/11, Rn. 3).
  • OLG München, 27.05.2021 - 15 U 977/21

    Herausgabe des bei Ausführung eines Auftrags erlangten bei zweckwidriger

    Das würde in der konkreten Konstellation selbst dann gelten, wenn der Beklagte auch für die T. AG tätig geworden wäre (BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 212/11 Rn. 3 bei juris; Urteil des Senats vom 30.11.2011 - 15 U 2375/11 Rn. 16 ff bei juris, als Vorinstanz zur BGH-Entscheidung).
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