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   VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668   

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VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668 (https://dejure.org/2016,69487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668 (https://dejure.org/2016,69487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2016 - 15 ZB 15.2668 (https://dejure.org/2016,69487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für einen Mobilfunksendemast; Haftungsfreistellungserklärung wegen Baumwurfgefahr; Gebäudegleiche Wirkung eines Sendemeastes

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurechtliche Nachbarklage gegen Mobilfunksendemast; Haftungsfreistellungserklärung wegen Baumwurfgefahr; Abstandsflächen; gebäudegleiche Wirkung von Mobilfunksendemasten; Anforderungen an den Brandschutz; Drittschutz durch Landschaftsschutzgebietsverordnung (verneint); ...

  • rechtsportal.de

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für einen Mobilfunksendemast; Haftungsfreistellungserklärung wegen Baumwurfgefahr; Gebäudegleiche Wirkung eines Sendemeastes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Die Regelungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald" vermitteln mit ihren im Allgemeininteresse verfolgten Zielen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des typischen Landschaftsbilds der entsprechenden Naturräume zu bewahren und eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen (vgl. § 3 der Verordnung) aber keine subjektiv-öffentlichen Abwehrrechte für einzelne Private gegenüber Genehmigungen für Dritte oder Maßnahmen Dritter, die aus der Sicht einzelner Kläger zu Beeinträchtigungen der geschützten Landschaft führen können (so bereits Beschluss des Senats vom 22.6.2015 - 15 CS 15.597 - zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren; vgl. auch B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris Rn. 24).

    Eine gebäudegleiche Wirkung kann im Allgemeinen eine Anlage abstandsflächenrechtlich nur dann haben, wenn sie mindestens so groß ist wie ein Gebäude mindestens sein muss, um von Menschen betreten werden zu können (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1341 - juris Rn. 41; B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris Rn. 29).

    Dies wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in der Regel bei einem Durchmesser von mehr als 1, 10 m angenommen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208; B.v. 16.7.2008 - 14 B 06.2506 - juris Rn. 18; B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris Rn. 31; B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - NVwZ 2013, 1238 = juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 06.2506

    Mobilfunkanlage; Standortalternativen; Standortbezug; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Dies wird in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in der Regel bei einem Durchmesser von mehr als 1, 10 m angenommen (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.1992 Az. 14 CS 92.3208; B.v. 16.7.2008 - 14 B 06.2506 - juris Rn. 18; B.v. 27.7.2010 - 15 CS 10.37 - juris Rn. 31; B.v. 14.6.2013 - 15 ZB 13.612 - NVwZ 2013, 1238 = juris Rn. 12).

    Weder von der Plattformbasis und den einzelnen Funkanlagen noch von dem Gesamtgebilde geht aber infolge der transparenten und licht- und luftdurchlässigen Ausgestaltung eine Wirkung aus, die wie ein geschlossenes Gebäude die Belichtung" Besonnung oder Belüftung des Grundstücks des Kläger spürbar beeinträchtigen würde (so auch BayVGH, B.v 5.5.2015 - 1 ZB 13.2010 - juris Rn. 5; U.v. 16.7.2008 - 14 B 06.2506 - Rn. 18).

  • VG Ansbach, 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104

    Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt, da Einfügungsgebot erfüllt; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Eine Verletzung der bauordnungsrechtlichen Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO, wonach bauliche Anlagen so zu errichten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden, scheidet schon deswegen aus, weil diese grundsätzlich nicht nachbarschützend ist; gleiches gilt für die Regelung des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO, der für die Errichtung eines Gebäudes verlangt, dass das Baugrundstück nach seiner Lage für die beabsichtigte Bebauung geeignet ist (vgl. BayVGH, U.v. 10.3.1987 - 1 B 86.2710 - BayVBl 1987, 727; VG Ansbach, U.v. 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine solche konkrete Gefahr ist in Anlehnung an den sicherheitsrechtlichen Gefahrenbegriff des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG anzunehmen, wenn ein Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (vgl. BayVGH vom 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 22 f.; VG Ansbach, U.v. 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104 - juris Rn. 24 m.w.N.); die bloße Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts genügt nicht (zum Gefahrenbegriff vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 03.3360 - BayVBl 2006, 635 = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aber dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1/15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Denn der Beigeladene setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378; B.v. 12.4.2007 - 1 ZB 05.558 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Ist aber ein gerügter Verfahrensmangel für den Ausgang des Berufungsverfahrens nicht von Bedeutung, kann die Berufung schon aus diesem Grund nicht zugelassen werden (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2015 - 15 ZB 13.1578 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2015 - 9 B 34.15

    Ermittlung der Erschließung eines Baugrundstückes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Die Durchführung einer Ortsbesichtigung ist dann nicht notwendig, wenn für das Gericht aufgrund von Kartenmaterial, Fotos, Luftbildern oder auch von Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage existiert (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2015 - 9 B 34/15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2007 - 1 ZB 05.558
    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Denn der Beigeladene setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378; B.v. 12.4.2007 - 1 ZB 05.558 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Dies setzt jedoch eine ganz konkrete, nicht bloß abstrakte Baumwurfgefahr voraus (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 - 4 B 238/96 - BauR 1997, 807 = juris Rn. 6 ff.; BayVGH vom 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 22 f.; a.A. BayVGH, U.v. 14.1.1997 - 2 B 94.4017 - n.v. und B.v. 18.6.1997 - 14 ZS 97.1591 m.w.N. - n.v. wonach die Vermeidung einer Baumwurfgefahr grundsätzlich allein in den Verantwortungsbereich des verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzers fällt).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 03.3360

    Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668
    Eine solche konkrete Gefahr ist in Anlehnung an den sicherheitsrechtlichen Gefahrenbegriff des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG anzunehmen, wenn ein Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (vgl. BayVGH vom 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 22 f.; VG Ansbach, U.v. 22.10.2008 - AN 9 K 08.01104 - juris Rn. 24 m.w.N.); die bloße Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts genügt nicht (zum Gefahrenbegriff vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 03.3360 - BayVBl 2006, 635 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Abstandsflächen; (keine)

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 15 ZB 12.2142

    Die Vorschrift über die Errichtung einer inneren Brandwand nach Art. 28 Abs. 2

  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 1 ZB 13.2010

    Der Schutzbereich des vom Abstandsflächenrecht erfassten sog. Wohnfriedens (vgl.

  • VGH Bayern, 15.12.1992 - 14 CS 92.3208
  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 21 ZB 16.374

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen fehlender Darlegung

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aber dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die - wie vorliegend - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Die bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretenen Kläger ließen aber ausweislich des in den Akten vorhandenen Protokolls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 2. Oktober 2018 keinen Beweisantrag auf Durchführung einer gerichtlichen Inaugenscheinnahme stellen und legen auch im vorliegenden Verfahren nicht näher dar, warum sich eine Beweiserhebung trotz vorliegender Lichtbilder, Lagepläne und sonstiger Unterlagen (vgl. z.B. Bl. 12, 63 ff., 90, 126 ff., 193 ff., 225 der VG-Akte RN 6 K 16.1173) aufgedrängt haben soll (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 3.4.2018 - 15 ZB 17.318 - juris Rn. 37; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Eine unabhängig davon für die Erstattungsfähigkeit in Betracht kommende, wesentliche Förderung des Zulassungsverfahrens durch die Beigeladene hat hier - soweit der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde - nicht stattgefunden (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 27; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - Rn. 14; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.949 - Rn. 14; B.v. 8.1.2019 - 15 ZB 18.948 - Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

    Soweit in der Rechtsprechung in Erwägung gezogen wird, dass ein an einen Waldrand "heranrückendes" Gebäude aufgrund der Gefahr umstürzender Bäume in besonderen Fallgestaltungen ggf. ausnahmsweise wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot bauplanungsrechtlich unzulässig sein kann, wenn eine ganz konkrete, nicht jedoch bloß abstrakte Baumwurfgefahr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12; B.v. 29.10.2020 a.a.O.; B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 9; zum Sonderfall der Befreiung von einer zum Nachbargrundstück hin festgesetzte Baugrenze vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6), ergibt sich auch hieraus für die vorliegende Konstellation kein nachbarliches Abwehrrecht der Antragsteller.

    Es ist bereits fraglich, ob auf Basis der Stellungnahme des AELF vom 5. November 2019 bereits eine hinreichend konkrete Gefahr i.S. der ordnungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG vorliegt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 23.8.2016 a.a.O.).

    Mit Art. 3 Satz 1 und Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO werden aber Interessen der Allgemeinheit verfolgt, nachbarschützender Charakter kommt ihnen grundsätzlich nicht zu (BayVGH, U.v. 10.3.1987 - 1 B 86.02710 - BayVBl 1987, 727; B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 11; B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 10; VG München, U.v. 26.9.2017 - M 1 K 17.2753 - juris Rn. 26; Dirnberger, in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Februar 2021, Art. 3 Rn. 150, Art. 66 Rn. 251 f.).

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

    Ein an einen Waldrand "heranrückendes" Gebäude kann aufgrund der Gefahr umstürzender Bäume a u s n a h m s w e i s e allenfalls dann zu Lasten eines benachbarten Waldeigentümers wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot bauplanungsrechtlich unzulässig sein, wenn eine ganz konkrete, nicht jedoch bloß abstrakte Baumwurfgefahr besteht (vgl. BayVGH, U.v. 28.12.1998 - 14 B 95.1255 - juris Rn. 22 f. sowie B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12, jeweils unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - NVwZ-RR 1998, 157 = juris Rn. 6 ff.; ebenso BayVGH, B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 9).

    Eine solche konkrete Gefahr ist in Anlehnung an den sicherheitsrechtlichen Gefahrenbegriff des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG anzunehmen, wenn ein Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt; die bloße Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts genügt nicht (BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12).

  • VG Ansbach, 23.10.2020 - AN 17 S 20.01693

    Baugenehmigung zum Bau eines Mobilfunkmastes

    Wenn schon bei Mobilfunkmasten im Rahmen des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO die gebäudegleiche Wirkung regelmäßig erst ab einem Durchmesser von mehr als 1, 10 Meter bejaht wird (BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 16) und hier demzufolge allenfalls bis zu einer Höhe von 5, 36 Metern eine gebäudegleiche Wirkung des Vorhabens der Beigeladenen angenommen werden kann, liegt eine erdrückende oder abriegelnde Wirkung fern.

    Eine gebäudegleiche und darüber hinaus rücksichtslose Wirkung lässt sich auch nicht mit dem auf einer Höhe von etwa 28, 50 Metern auf den "Basismast" aufgesetzten, sechs Meter hohen Stahlrohraufsatzmast mit zwei quadratischen Plattformen (Beginn der zweiten Plattform bei 31, 25 Meter) mit einer Kantenlänge von 2, 80 Meter für die Anbringung der Antennen und Richtfunkspiegel begründen, weil sie laut der Bauvorlagen nicht durch eine einheitliche Front abgeschlossen, sondern grundsätzlich licht- und luftdurchlässig sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 15 ZB 20.293

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretenen Kläger ließen aber ausweislich des in den Akten vorhandenen Protokolls in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 2. Oktober 2018 keinen Beweisantrag auf Durchführung einer gerichtlichen Inaugenscheinnahme stellen und legen auch im vorliegenden Verfahren nicht näher dar, warum sich eine Beweiserhebung trotz vorliegender Lichtbilder, Lagepläne und sonstiger Unterlagen (vgl. z.B. Bl. 12, 63 ff., 90, 126 ff., 193 ff., 225 der VG-Akte RN 6 K 16.1173) aufgedrängt haben soll (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 3.4.2018 - 15 ZB 17.318 - juris Rn. 37; B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 24; B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2019 - 15 ZB 18.2509 - juris Rn. 18).".
  • VGH Bayern, 16.12.2019 - 1 ZB 18.268

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen abgewiesene Nachbarklage gegen die Baugenehmigung

    Eine konkrete Gefahr ist nicht schon bei der bloßen Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses aufgrund eines hypothetischen Sachverhalts anzunehmen, sondern nur, wenn der Schaden bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im konkret zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12).

    Die Einhaltung dieser Vorschrift und die Regelung des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayBO, der für die Errichtung eines Gebäudes verlangt, dass das Baugrundstück nach seiner Lage für die beabsichtigte Bebauung geeignet ist, dienen indes den Interessen der Allgemeinheit und haben grundsätzlich keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 11; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand August 2019, Art. 3 Rn. 150, Art. 4 Rn. 28).

  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

    Denn der Beigeladene setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378; B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aber dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die - wie vorliegend - ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 15 ZB 18.255

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich sowie Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 18.02.2019 - 15 ZB 18.2509

    Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft durch Bauvorhaben im

  • VGH Bayern, 15.01.2019 - 15 ZB 17.317

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 16 K 7120/18
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage

  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 11 ZB 21.1571

    Anforderungen an eine Begutachtung nach Fahrprobe

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1820

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem waffenrechtlichen

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 15 CS 21.2578

    Nachbarklage gegen Waldkindergarten

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 15 ZB 18.2653

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen baurechtllicher Beseitigungsanordnung

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 15 ZB 20.1985

    Berufung: Geländeauffüllung als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 15 ZB 18.946

    Anspruch auf Befreiung von den Abstandsflächen

  • VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2 wegen Epilepsie trotz

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 ZB 19.935

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Nichtbestehen einer Fahrprobe

  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 7 ZB 17.2460

    Verfahren zur Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 1 CS 23.647

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für Nebengebäude im

  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

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