Rechtsprechung
LG Braunschweig, 01.04.2015 - 15 Ns 53/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn das LG gegen das OLG aufmuckt, oder: "Pendeltür in Braunschweig”
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Oldenburg, 19.04.1983 - IV Qs 71/83
Auszug aus LG Braunschweig, 01.04.2015 - 15 Ns 53/15
Die Situation aber, dass der Tatrichter bei abweichenden/fehlenden Angaben des Zeugen auf dessen frühere Angaben gegenüber einem (Ermittlungs-)richter zurückgreifen muss, ist der StPO jedoch nicht fremd und wird auch über die freie Beweiswürdigung des Tatrichters gelöst (im Ergebnis ebenso auch schon LG Verden, StV 1983 248, 249).
Rechtsprechung
LG Braunschweig, 05.03.2015 - 15 Ns 53/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verdunkelungsgefahr? - aber nicht mehr nach Vernehmung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2015, 311 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Zweibrücken, 29.10.2001 - 4012 Js 5020/00
Auszug aus LG Braunschweig, 05.03.2015 - 15 Ns 53/15
Bei der Gefahr der Einflussnahme auf Zeugen kann dies insbesondere dann angenommen werden, wenn - wie vorliegend - eine richterlich protokollierte Aussage des jedenfalls im Vernehmungszeitpunkt unbeeinflussten Zeugen vorliegt (LG Zweibrücken, StV 2002, 147; sehr ausführlich LG Hamburg StV 2000, 373). - LG Hamburg, 14.02.2000 - 614 Qs 5/00
Auszug aus LG Braunschweig, 05.03.2015 - 15 Ns 53/15
Bei der Gefahr der Einflussnahme auf Zeugen kann dies insbesondere dann angenommen werden, wenn - wie vorliegend - eine richterlich protokollierte Aussage des jedenfalls im Vernehmungszeitpunkt unbeeinflussten Zeugen vorliegt (LG Zweibrücken, StV 2002, 147; sehr ausführlich LG Hamburg StV 2000, 373).