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   AG Tübingen, 26.05.2022 - 15 OWi 628/22   

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AG Tübingen, 26.05.2022 - 15 OWi 628/22 (https://dejure.org/2022,13138)
AG Tübingen, Entscheidung vom 26.05.2022 - 15 OWi 628/22 (https://dejure.org/2022,13138)
AG Tübingen, Entscheidung vom 26. Mai 2022 - 15 OWi 628/22 (https://dejure.org/2022,13138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Einsicht in Messunterlagen, Umfang der Einsicht, Begründung des Einsichtsantrags

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Umfang der Einsicht in Messunterlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG Tübingen, 26.05.2022 - 15 OWi 628/22
    b) Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18) gebietet es aber der Grundsatz eines fairen Verfahrens, dem Betroffenen über die Akteneinsicht hinaus Kenntnis von solchen Inhalten zu gewähren, die zum Zwecke der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen werden (2 BvR 1616/18).
  • AG Cottbus, 03.06.2020 - 66 OWi 267/20

    Zum Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Rohmessdaten

    Auszug aus AG Tübingen, 26.05.2022 - 15 OWi 628/22
    c) Die Einsicht in weitere Informationen, die nicht zur Bußgeldakte gehören, aber dennoch vorhanden sind, kann die Verwaltungsbehörde beschränken, zum Beispiel auf eine Einsicht in den Diensträumen (AG Jena, Beschluss vom 13. August 2018 - 3 OWi 1194/18 - Juris; AG Cottbus, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 66 Owi 267/20 - Juris).
  • AG Jena, 03.08.2018 - 3 OWi 1194/18
    Auszug aus AG Tübingen, 26.05.2022 - 15 OWi 628/22
    c) Die Einsicht in weitere Informationen, die nicht zur Bußgeldakte gehören, aber dennoch vorhanden sind, kann die Verwaltungsbehörde beschränken, zum Beispiel auf eine Einsicht in den Diensträumen (AG Jena, Beschluss vom 13. August 2018 - 3 OWi 1194/18 - Juris; AG Cottbus, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 66 Owi 267/20 - Juris).
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