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   OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 200/11   

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https://dejure.org/2012,89593
OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 200/11 (https://dejure.org/2012,89593)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2012 - 15 U 200/11 (https://dejure.org/2012,89593)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 15 U 200/11 (https://dejure.org/2012,89593)
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Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kachelmann siegt in drei Fällen gegen Alice Schwarzer: mangelnde Ernsthaftigkeit Schwarzers'

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    jeweils ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers verbunden, was der Senat mit seinem Urteil vom 3.7.2012 (15 U 200/11) ausgeführt hat.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 19.10.2011 (Az. 28 O 129/11, Anlage K58) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 3.7.2012 (Az. 15 U 200/11) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

    Dies gilt auch für die Veröffentlichung der Fotos im Zusammenhang mit dem im Wesentlichen übereinstimmenden Artikel auf www.c.de, da der Beklagte die - auch aus anderen Verfahren, mit denen der Senat befasst war (z.B. 15 U 200/11 und 15 U 201/11), bekannte - Praxis der Veröffentlichung von (nahezu) identischen Artikeln in der C-Zeitung bzw. C2 einerseits und auf www.c.de andererseits kannte bzw. jedenfalls kennen musste, zumal bei www.c.de auch von ihm stammende Wortbeiträge veröffentlicht wurden (vgl. etwa Bl. 353 ff. GA).
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 201/11

    Unterlassungsansprüche wegen Äußerungen auf einer Internetseite; Verletzung des

    Diese bzw. gleich lautende Beiträge sind auch Gegenstand der Verfahren 28 O 129/11 (LG Köln) = 15 U 200/11 (OLG Köln) und 28 O 125/11 (LG Köln) = 15 U 202/11 (OLG Köln), in denen die T2 AG als Herausgeberin der C-Zeitung und T als Autorin auf Beklagtenseite stehen.
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