Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41629
OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16 (https://dejure.org/2016,41629)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2016 - 15 U 66/16 (https://dejure.org/2016,41629)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2016 - 15 U 66/16 (https://dejure.org/2016,41629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • kanzlei.biz

    Voraussetzungen für Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des Rechts einer prominenten Persönlichkeit am eigenen Bild

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des Rechts einer prominenten Persönlichkeit am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Helene Fischer für Mallorca-Foto

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch aber keine Geldentschädigung für Helene Fischer wegen Bildberichterstattung über Restaurantbesuch auf Mallorca mit Lebensgefährten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Helene Fischer

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Helene Fischer muss unzulässige Bildberichterstattung zwar nicht dulden, ein Anspruch auf Geldentschädigung steht ihr aber nicht zu

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsverletzung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Helene Fischer muss Bildberichterstattung nicht dulden - Geldentschädigung steht ihr aber nicht zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mallorca-Bild: Kein Schadensersatz für Helene Fischer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimliche Fotoaufnahmen in öffentlichem Restaurant und rechtswidrige Bildberichterstattung über spekulatives Liebes-Aus rechtfertigen keine Geldentschädigung - Geldentschädigung setzt schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 748
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15

    Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.4.2016 (28 O 398/15) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 6.4.2016 (28 O 398/15) hat das Landgericht der auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 7.500 Euro gerichteten Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die streitgegenständliche Bildberichterstattung greife rechtswidrig in die Privatsphäre der Klägerin ein, weil das gemeinsame Abendessen mit ihrem Lebensgefährten einen rein privaten Moment betreffe.

    Die Beklagte beantragt, das am 6.4.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 398/15) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16
    Lässt die Vorgehensweise des Presseorgans eine besondere Hartnäckigkeit erkennen, indem wiederholt Bildveröffentlichungen vorgenommen werden, obwohl nach dem jeweiligen Erscheinen der Fotos zeitnah abgemahnt wird, eine Unterlassungserklärung abgegeben wird bzw. einstweilige Verfügungen erlassen werden, dann kann eine Entschädigung gerechtfertigt sein (vgl. BGH, Urt. 5.10.2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298).

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5.10.2004 (VI ZR 255/03) ein hartnäckiges Verhalten bejaht hat, hatte er insgesamt neun Bildberichterstattungen in zwölf Monaten zu bewerten, die ein minderjähriges Kind betrafen, welches als solches nicht in der Öffentlichkeit stand.

  • OLG Köln, 25.02.2014 - 15 U 101/13

    Veröffentlichung und Verbreitung von privaten Fotos eines Comedian als Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 25.2.2014 (15 U 101/13) hinsichtlich der Veröffentlichung eines Bildnisses von einem privaten Abendessen des dortigen Klägers einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bejaht hat, lag dies in den speziellen Umständen des Einzelfalls begründet und ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Anders als im Verfahren 15 U 101/13 ist auf den betreffenden Bildnissen aber gerade nicht der Inhalt der weiteren Wortberichterstattung zum angeblichen Ende der Beziehung der Klägerin zu verifizieren, da eben nicht erkennbar ist, dass diese Beziehung gefährdet oder sogar schon beendet wäre.

  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 140/17

    Keine Geldentschädigung für heimlich aufgenommene Videosequenz in YouTube-Video

    Einen eigenständigen Verletzungsgehalt (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 03.11.2016 - 15 U 66/16 - , Rdnr. 16) weist die von dem Beklagten aufgenommene und sodann veröffentlichte Videosequenz, die den Kläger bei der Durchführung der Gepäckkontrolle zeigt, nicht auf.

    Die Aufnahme fand in dem öffentlich, zumindest aber für jeden Besucher des Flughafens mit einer Bordkarte zugänglichen Gepäckkontrollbereich des Flughafens statt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.11.2016 - 15 U 66/16 - , Rdnr. 19).

    Schließlich liegt auch kein Fall einer hartnäckigen Rechtsverletzung vor, in dem der Verletzer sich bei der Verwendung von Bildnissen über den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Verletzten hinweggesetzt hat (vgl. zu dieser Fallgruppe: BGH, Urteil vom 12.12.1995 - VI ZR 223/94 - , Rdnr. 13; OLG Köln, Urteil vom 03.11.2016 - 15 U 66/16 - , Rdnr. 20 ff; OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2017 - 7 U 94/15 - , Rdnr. 13 f).

    Jedoch ist durch die Veröffentlichung der Filmsequenz weder die Persönlichkeit des Klägers in ihren Grundlagen betroffen, noch ist die Veröffentlichung geeignet, beim Kläger ein Gefühl des Ausgeliefertseins hervorzurufen, das ein unabweisbares Bedürfnis für eine Geldentschädigung begründen könnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.11.2016 - 15 U 66/16 - , Rdnr. 25).

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen

    Auch dies ist aber Frage des Einzelfalls, allein die Annahme einer heimlichen Fertigung der Lichtbilder genügt dafür etwa nicht (Senat v. 03.11.2016 - 15 U 66/16, NJW-RR 2017, 748 - Urlaubsfotos; ebenso Senat v. 12.04.2018 - 15 U 131/17, BeckRS 2019, 2362; vgl. zuletzt gegen Geldentschädigung auch etwa Senat v. 30.07.2020 - 15 U 313/19, n.v.).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
    Soweit die Muttergesellschaft im Rahmen der XXXXXXXX Gespräche keine Informationen erhalten hat, mittels derer sie die XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX im Hinblick auf die ihr angebotene XXXXXXXX ermessen konnte, hat die Klägerin diese Informationen im Rahmen des hiesigen Gerichtsverfahrens mit Schriftsatz vom 24.04.2020 (Bl. 436 ff. GA) nachgetragen (zur grundsätzlichen Nachholbarkeit: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/16, Rn. 7, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht