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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46669
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10 (https://dejure.org/2012,46669)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2012 - 15 A 151/10 (https://dejure.org/2012,46669)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2012 - 15 A 151/10 (https://dejure.org/2012,46669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WVG § 28 Abs. 1; WVG § 28 Abs. 4; WVG § 30 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Beiträgen für Pumpkosten und Gewässerunterhaltung in Nordrhein-Westfalen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Beiträgen für Pumpkosten und Gewässerunterhaltung in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 8 K 138/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 9 A 3953/06

    Gewässergebühr

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10
    Mit Blick auf die Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 5. Februar 2009 (9 A 3953/06) dürfte es zweifelhaft sein, ob der Beklagte unter Hinweis auf einen zu hohen Verwaltungsaufwand eine vereinfachte pauschale Ermittlung der erhöhten Beiträge für die Unterhaltung seiner Gräben und der damit verbundenen Kosten für die Schöpfwerke vornehmen könne.

    Rn. 23 Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 5. Februar 2009 (9 A 3953/06).

    Rn. 24 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2009 9 A 3953/06 -, juris Rn. 33 a. E.

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 15 A 151/10
    Rn. 12 BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314 ff.
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