Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,667
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22 (https://dejure.org/2023,667)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 (https://dejure.org/2023,667)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 (https://dejure.org/2023,667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gültigkeit einer Wahl zum Landrat bei gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch amtliche Stellen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22
    Im Übrigen sei die Wirkung einer Zeitungsanzeige heute aufgrund der veränderten Medienwelt deutlich geringer als zu Zeiten der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -.

    Rn. 61 Vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29.92 -, juris Rn. 3.

    Rn. 63 Vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.

    Rn. 65 vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 62 ff.,.

    Rn. 71 Vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 68 ff., und Beschluss vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, juris Rn. 54 f.; ferner VerfGH NRW, Urteil vom 15. Februar 1985 - VerfGH 8/84 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesländer; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ39/15 -, juris Rn. 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 15 A 876/11

    Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22
    Rn. 43 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 15 A 2413/11 -, juris Rn. 18 ff., und Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris Rn. 53 ff.

    Rn. 53 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris Rn. 79, und vom 15. Dezember 1971 - III A 35/71 -, OVGE 29, 209, 214.

    Rn. 57 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2016- 15 A 1378/15 -, juris Rn. 31, Urteile vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris Rn. 57 und 65, und vom 19. Februar 1982 - 15 A 1452/81 -, NVwZ 1983, 627.

    Rn. 81 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. Dezember 2011- 15 A 876/11 -, juris Rn. 103 f., und vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, juris Rn. 22 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22
    Rn. 81 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. Dezember 2011- 15 A 876/11 -, juris Rn. 103 f., und vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, juris Rn. 22 ff.

    Rn. 83 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 -, juris Rn. 48 m. w. N., und vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 20; vgl. ferner OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, juris Rn. 42.

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 23.2259

    Anfechtung der Wahl der Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen, …

    Rn. 64 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 85 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2817

    Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …

    Rn. 69 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 91 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2816

    Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …

    Rn. 69 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 91 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2815

    Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …

    Rn. 69 69 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 91 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.3031

    Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …

    Rn. 69 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 91 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2820

    Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …

    Rn. 69 (a) In der Rechtsprechung zum Kommunalwahlrecht werden der Grundsatz der Chancengleichheit und das hierauf beruhende Neutralitätsgebot angewandt; ihre Verletzung wird als Wahlfehler angesehen (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 15;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 56;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 38 ff.).

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es gemeindlichen Organen bzw. Amtsträgern, sich in amtlicher Funktion mit Parteien und Wahlbewerberinnen und -wahlbewerbern zu identifizieren und sie zu unterstützen (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 24;… BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 5/96 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 16;… VGH BW, U.v. 24.1.2023 - 1 S 359/22 - juris Rn. 58; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 58).

    Öffentlichkeitsarbeit der gemeindlichen Organe ist nur zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Sie muss sich immer der offenen oder versteckten Werbung für politische Parteien oder sonstigen Gruppen, die am Meinungsbildungsprozess teilnehmen würden, enthalten (…vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1991 - 4 B 91.601 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Inhalt, äußere Form und Aufmachung von Druckschriften und Äußerungen können Anzeichen dafür sein, dass die Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten sind (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66 f.).

    In der Zeit vor der Wahl können auch amtliche Veröffentlichung, die sich auf sachliche Informationen beschränken, unzulässig sein, denn diese können eine Wirkung zugunsten gemeindlicher Amtsträger entfalten (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 68).

    In der Vorwahlzeit können auch Veröffentlichungen, die außerhalb dieser Zeit zulässig wären, als unzulässige Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses angesehen werden (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 73).

    Auch wurde bereits beanstandet, dass eine Veröffentlichung unzulässig sei, die "zu einem Zeitpunkt so kurz vor der Stimmabgabe, zu dem allen Bürgerinnen und Bürgern der unmittelbar bevorstehende Wahltermin vor Augen stand und insofern Informationen über Vorhaben, thematische Schwerpunkte und Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten auf besonderes Interesse gestoßen sein dürften" (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 74), erfolgt.

    Etwas anderes kann gelten, wenn eine amtliche Äußerung aus akutem Anlass geboten ist (vgl. in diesem Sinne OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 75).

    Exekutive Öffentlichkeitsarbeit ist demnach zulässig, soweit sie sich im Rahmen des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs hält (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 66).

    Rn. 91 aa) Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn "ernst zu nehmende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Wahl bei ordnungsgemäßem Ablauf möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte." (OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78).

    Erforderlich ist die konkrete Möglichkeit eines anderen Ergebnisses, wobei, bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eine mathematisch korrekte Feststellung der Mandatsrelevanz nicht möglich und damit auch nicht erforderlich ist, soweit die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht nur theoretisch, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und greifbar ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 78;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Von wesentlicher Bedeutung kann in diesem Zusammenhang sein, wie knapp oder eindeutig das Wahlergebnis ist (vgl. OVG NW, U.v. 17.1.2023 - 15 A 976/22 - juris Rn. 80;… VGH BW, U.v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

  • VG Schleswig, 27.01.2026 - 6 A 123/25

    Anfechtung der Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Wahlwerbung

    Je näher der Wahlzeitpunkt heranrückt, desto mehr tritt die Aufgabe einer durch Öffentlichkeitsarbeit bewirkten Sachinformation hinter das Gebot zurück, die Willensbildung des Volkes vor einer Wahl von staatlicher Einflussnahme freizuhalten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 68).

    Das daraus herzuleitende Gebot äußerster Zurückhaltung in der "heißen Phase des Wahlkampfes", das in zeitlicher Hinsicht in etwa dann einsetzt, wenn der Wahltag bestimmt wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 68) und etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl liegt (vgl. VG Göttingen…, Urteil vom 28.02.2024 - 1 A 258/21 -, juris, Rn. 28), erfordert den Verzicht auf jegliche Öffentlichkeitsarbeit in der Form sogenannter Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte.

    Ausgenommen von diesen Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit sind - auch in unmittelbarer Vorwahlzeit - amtliche Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten sind (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 68; zu den Grundsätzen vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125-197, juris, Rn. 68).

    Zwar können selbst Maßnahmen, die einige Monate vor einer Wahl getroffen wurden, dann problematisch sein, wenn diese im Nachhinein eine wahlbeeinflussende Wirkung entfalten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 73).

    Rn. 82 (2) Auch die Wahrnehmung von Terminen in der heißen Wahlkampfphase, in der die Anforderungen an die Wahrung der Neutralität nochmals als gesteigert anzusehen sind (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17.01.2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 68), fanden jeweils anlassbezogen statt und lassen keine unzulässige Wahlbeeinflussung erkennen.

    Dies ist hier angesichts einer maximalen Zahl an 45 Stimmen bei einer Stimmenmehrheit von 1.721 Stimmen fernliegend (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 17.01.2025 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 89 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24

    Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …

    Zum anderen führt er nicht aus, weshalb sich die Schwere des Wahlfehlers bzw. Rechtsverstoßes auf die Begründetheit des Wahleinspruchs des Klägers auswirken können sollte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).

    Weder aus seinen Ausführungen noch aus den Urteilsgründen geht hervor, dass es sich bei dem Verhalten der Beigeladenen um einen leichten Wahlfehler handeln würde, und auch nicht, dass eine nicht genügende Schwere eines Wahlfehlers der Ungültigerklärung einer Wahl überhaupt entgegenstehen könnte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).

    Unabhängig davon ist für einen erfolgreichen Wahleinspruch aber gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr maßgeblich, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis mehr als nur unwesentlich beeinflusst hat und damit - wie oben bereits dargestellt -, ob nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Wahlfehler für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19 m. w. N.), wobei es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankommt und auch die Größe der Stimmendifferenz zu berücksichtigen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 80).

  • VG Arnsberg, 21.04.2023 - 12 K 3694/20
    Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 35 f. unter Verweis auf seine Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 15 A 2413/11 -, juris, Rn. 11, und vom 5. November 2010 - 15 A 860/10 -, juris, Rn. 17, sowie auf Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, 2008, S. 323 ff.

    Rn. 30 vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 37; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 28. März 2022 - 1 K 1157/21 -, juris, Rn. 23; Mörs, in: Praxis der Kommunalverwaltung (PdK), A 27 NW, KWahlG - Kommentar (Stand: Juni 2020), § 41, Ziffer 3 (S. 1); Bätge, Wahlen und Abstimmungen in Nordrhein-Westfalen, 51. Lfg.

    Rn. 39 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 54 f., unter Verweis auf seinen Beschluss vom 23. Mai 2016 - 15 A 1378/15 -, juris, Rn. 31, und sein weiteres Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris, Rn. 57 und 65; Schneider, in: Kallerhoff/von Lennep/Bätge/Becker/Schneider/Schnell, Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, 2008, F.5.3.2.1 (S. 311); Bätge, Wahlen und Abstimmungen in Nordrhein-Westfalen, 73. Lfg.

    Rn. 48 Vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 -, juris, Rn. 131; OVG NRW, Urteile vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 78, vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris, Rn. 103 f., und vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, juris, Rn. 22 ff.; Bätge, Wahlen und Abstimmungen in Nordrhein-Westfalen, 73. Lfg.

    Rn. 50 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris, Rn. 80 f. unter Verweis auf sein weiteres Urteil vom 22. Februar 1991 - 15 A 1518/90 -, juris, Rn. 42, und auf Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 -, juris, Rn. 48 m.w.N., und vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris, Rn. 20.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2025 - 15 A 417/25

    Klageänderung; Wahlprüfung; Neufeststellung; Wahlergebnis; Nachzählung; …

    Eine gerichtliche Wahlanfechtung kann mit Erfolg nur auf Beanstandungen gestützt werden, die schon Gegenstand des vorangegangenen Einspruchsverfahrens gewesen sind (OVG NRW, Urteile vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 50…, vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris Rn. 79, und vom 15. Dezember 1971 - III A 35/71 -, OVGE 29, 209, 214).

    Rn. 55 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 37.

    Rn. 68 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Januar 2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 50, vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris Rn. 79, und vom 15. Dezember 1971 - III A 35/71 -, OVGE 29, 209, 214; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. April 2023 - 15 K 4572/20 -, juris Rn. 30; VG Aachen, Urteil vom 14. Juli 2015 - 4 K 2104/14 -, juris Rn. 103.

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23

    Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …

  • VG Göttingen, 28.02.2024 - 1 A 258/21

    Bürgermeisterwahl; heiße Wahlkampfphase; Neutralitätspflicht; …

  • VerfGH Saarland, 28.07.2023 - Lv 11/22

    Wahlprüfungsbeschwerde; Wahllokal; fehlerhafte Merkblätter; Stimmenzahl; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht