Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.11.2003 - 15 AR 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12753
OLG Karlsruhe, 16.11.2003 - 15 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,12753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2003 - 15 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,12753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2003 - 15 AR 40/03 (https://dejure.org/2003,12753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Keine Gerichtsstandbestimmung bei gemeinschaftlichem (allgemeinem und besonderem) Gerichtsstand der Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung; Vorliegen eines besonderen Gerichtsstandes; Begründung eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 4 O 116/03
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2003 - 15 AR 40/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2003 - 15 AR 40/03
    Begehungsort ist in einem derartigen Fall auch der Ort, an dem das Vermögen der Antragstellerin beeinträchtigt wurde (vgl. BGH NJW 1996, 1411, 1413;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 32 ZPO Rn. 16).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Rn. 90 d) Eine gerichtliche Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann aus, wenn am allgemeinen Gerichtsstand eines Antragsgegners ein besonderer Gerichtsstand für die Klage gegen den anderen Antragsgegner gegeben ist (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 87/19, juris Rn. 20; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 11. März 2005, 15 AR 55/04, juris Rn. 9; Beschluss vom 16. November 2003, 15 AR 40/03, juris;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 36 Rn. 27).
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 87/19

    Gerichtsstand bei Verletzung von Pflichten eine Wirtschaftsprüfers

    Eine gerichtliche Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet über den Wortlaut der Norm auch dann aus, wenn - wie hier - am allgemeinen Gerichtsstand eines Antragsgegners ein besonderer Gerichtsstand für die Klage gegen den anderen Antragsgegner gegeben ist (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 11. März 2005, 15 AR 55/04, juris Rn. 9; Beschluss vom 16. November 2003, 15 AR 40/03, juris;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 15 AR 55/04

    Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung für mehrere als Streitgenossen im …

    Eine Gerichtsstandsbestimmung scheidet - über den Wortlaut von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO - nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht nur dann aus, wenn beide Antragsgegnerinnen am selben Ort einen besonderen Gerichtsstand haben, sondern auch dann, wenn am allgemeinen Gerichtsstand einer Antragsgegnerin ein besonderer Gerichtsstand für die Klage gegen die andere Antragsgegnerin gegeben ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16.11.2003 - 15 AR 40/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht