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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7595
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09 (https://dejure.org/2010,7595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.2010 - 15 B 1766/09 (https://dejure.org/2010,7595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 (https://dejure.org/2010,7595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer im Zusammenhang mit einem Streit über die Befreiung von einem Anschlusszwang ausgesprochenen Zwangsgeldandrohung

 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09
    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233 f.

    Rn. 16 BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2009 - 15 B 416/09

    Anschluss an den öffentlichen Kanal

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09
    Das hat der beschließende Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. April 2009 - 15 B 416/09 - dargelegt, ohne dass die Antragstellerin den dortigen Ausführungen im vorliegenden Verfahren substantiiert entgegengetreten wäre.

    Durchgreifende Anhaltspunkte für eine ermessensfehlerhafte Ablehnung des o. g. Befreiungsantrags sind bei der hier nur möglichen summarischen Prüfung namentlich auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Senats vom 21. April 2009 in dem Verfahren 15 B 416/09 auch sonst nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09
    Rn. 11 BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 45/87 -, NVwZ 1990, 663 ff. = DVBl. 1990, 583 ff.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2024 - 3 Kart 233/23

    Überwachung der Einhaltung der Pflicht der Messstellenbetreiber zur Übermittlung …

    In dessen Rahmen können die einzelnen Verfahrensschritte ihre gesetzlich gewollte Warn- und Mahnfunktion nur dann erzielen, wenn das Vollstreckungsverfahren im Regelfall - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - konsequent zu Ende geführt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 13).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor (BVerwG, NJW 1998, 2233f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 13 ff.).

    Im Hinblick auf den Umfang der Nichterfüllung sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, das Zwangsgeld ausnahmsweise in verhältnismäßig geringerer Höhe festzusetzen (…siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.03.2013 - 2 B 219/13, juris Rn. 25;… offengelassen in Senat, Beschl. v. 17.06.2015 - VI-3 Kart 76/15 [V], juris Rn. 46) oder außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2024 - 3 Kart 221/23

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten und Androhung eines weiteren …

    In dessen Rahmen können die einzelnen Verfahrensschritte ihre gesetzlich gewollte Warn- und Mahnfunktion nur dann erzielen, wenn das Vollstreckungsverfahren im Regelfall - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - konsequent zu Ende geführt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 13).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor (BVerwG, NJW 1998, 2233f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 13 ff.).

    Im Hinblick auf den Umfang der Nichterfüllung sind hier auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, das Zwangsgeld ausnahmsweise in verhältnismäßig geringerer Höhe festzusetzen (…siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.03.2013 - 2 B 219/13, juris Rn. 25;… offengelassen im Senatsbeschluss vom 17.06.2015 - VI-3 Kart 76/15 [V], juris Rn. 46) oder außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.01.2010 - 15 B 1766/09, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2015 - 3 Kart 3/15

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Bundesnetzagentur

    In dessen Rahmen können die einzelnen Verfahrensschritte ihre gesetzlich gewollte Warn - und Mahnfunktion nur dann erfüllen, wenn das Vollstreckungsverfahren im Regelfall - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - konsequent zu Ende geführt wird (OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2010, 15 B 1766/09).

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor (BVerwG, Urteil v. 16.06.1997, 3 C 22.96; OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2010, 15 B 1766/09).

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