Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1987 - 15 B 1863/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Auflösung von Schulen - Hauptschule - Kulturelle Entwicklung der Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1987 - 5 B 328/87
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1987 - 15 B 1863/87
Denn schulorganisatorische Maßnahmen sind wegen ihrer vielfältigen Auswirkungen auf bereits bestehende und auf zukünftige Rechtsverhältnisse in besonderem Maße auf eine möglichst baldige Umsetzung angewiesen (vgl. im einzelnen OVG NW, Beschluß vom 27.04.1987 - 5 B 328/87; ferner Beschlüsse vom 05.08.1987 - 15 B 1678/87 - und vom 06.08.1987 - 5 B 874/87).Schließlich verbietet auch der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung die Fortführung einer Schule möglicherweise über Jahre hinweg, wenn deren Auflösung - wie hier - aus Rechtsgründen ohnehin voraussichtlich nicht abzuwenden ist (vgl. den bereits erwähnten Beschluß des 5. Senats vom 27.08.1987 - 5 B 328/87).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1986 - 15 B 745/86
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1987 - 15 B 1863/87
Die sofortige Vollziehung der angefochtenen Verfügung gewährleistet, daß diejenigen Schüler, die in dem in Kürze beginnenden Schuljahr der Eingangsklasse der Hauptschule angehören werden, sämtlich in den Genuß des von § 16 a Abs. 2 SchOG vorausgesetzten Unterrichts an einer mindestens zweizügigen Schule mit den dort vorhandenen besseren pädagogischen Bedingungen kommen werden (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 15.05.1986 - 15 B 745/86 und vom 05.08.1987 - 15 B 1678/87).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 15 A 1484/89
Fortführung einer Hauptschule; Soziale und kulturelle Entwicklung
Die Fortführung einer Hauptschule in einzügiger Form ist für die soziale und kulturelle Entwicklung einer mehrpoligen Gemeinde nicht von entscheidender Bedeutung, wenn diese Schule lediglich die infrastrukturelle Situation eines Gemeindeteils beeinflußt; (im Anschluß an den Beschluß vom 20.08.1987 - 15 B 1863/87 - NWVBl. 1987, 111 f.).Der erkennende Senat hat diese Auffassung in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 05.08.1987 - 15 B 1678/87, Beschluß vom 20.08.1987 - 15 B 1863/87 -, NWVBl. 1987, 111 f.; Beschluß vom 24.05.1988 - 15 B 824/88 - [Verfahren gleichen Rubrums] unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.01.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 (42); Beschluß vom 18.07.1988 - 15 B 1875/88 - Beschluß vom 12.08.1988 - 15 B 1847/88 - Beschluß vom 23.02.1989 - 15 B 2575/88; vgl. ferner auch Bertrams, aus der neueren Rechtsprechung des OVG NW zum Schulorganisationsrecht und Recht der Ersatzschulfinanzierung, NWVBl. 1989, 8 [10]) vertreten und hält hieran auch in Kenntnis der in der Literatur geäußerten abweichenden Auffassung (vgl. Wimmer, Rechtliche Überlebenschancen für kleine Hauptschulen, Städte und Gemeinderat 1987, 270-272; ders. Anmerkung zu OVG NW, Beschluß vom 20.08.1987 - 15 B 1863/87 -, NWVBl. 1988, 52-54) fest.
(Vgl. OVG NW, Beschluß vom 20.08.1987 - 15 B 1863/87 -, a.a.O.; Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU [LT-Drucks 9/770];… LT-Drucks 9/1517, Bericht Teil B, zu Art. 1 [S. 13 ff.], sowie die Redebeiträge der Abgeordneten Grätz, Dr. Brüggemann und Girgensohn in der 2. Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag, Plenarprotokolle 9/44, S. 2440 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
Nach der Rechtsprechung des OVG NW (Beschlüsse vom 20.08.1987 - 15 B 1863/87 -, NWVBl. 1987, 111 mit Anmerkung von Wimmer, NWVBl. 1988, 52; vom 24.05.1988 - 15 B 824/88 - vom 18.07.1988 - 15 B 1875/88 - und vom 23.02.1989) ist für die Anwendung der Ausnahmeregelung vielmehr auf eine entscheidende Bedeutung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt B. insgesamt vorauszusetzen, für die auch unter Berücksichtigung des Vortrags der Kläger nichts ersichtlich ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1988 - 15 B 824/88 Zum Inhalt des Begriffs der entscheidenden Bedeutung (im Anschluß an OVG NW, Beschl. v. 20.08.1987 - 15 B 1863/87 -, NWVBl. 1987, 111).
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