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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11474
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99 (https://dejure.org/1999,11474)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.1999 - 15 B 256/99 (https://dejure.org/1999,11474)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 (https://dejure.org/1999,11474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung hinsichtlich des Unterliegens von Flurstücken der Beitragspflicht nach der Entwässerungssatzung; Ausgangspunkt bei der Bildung wirtschaftlicher Einheiten von Flurstücken und einer Bildung eines ...

Verfahrensgang

  • VG Münster - 3 L 1829/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99
    Rn. 6 Vgl. dazu, daß bei Gewerbegrundstücken für ein bauplanungsrechtliches Erschlossensein nicht nur - wie regelmäßig - das Heranfahrenkönnen bis an die Grundstücksgrenze, sondern möglicherweise sogar ein Herauffahrenkönnen erforderlich ist, BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 8 C 77.86 -, NVwZ 1988, 354 (355).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 15 A 6852/95

    Beitrag für Kanalanschluss; Grundstücke; Wirtschaftliche Einheit; Gemeinsame …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99
    Rn. 4 Vgl. OVG NW, Beschluß vom 13. August 1998 - 15 A 3651/98 -, S. 2 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 9. Juni 1998 - 15 A 6852/95 -, NWVBl 1999, 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 15 E 444/97

    Zulassungsantrag; Geltend gemachtes Vorbringen; Erstinstanzliche Entscheidung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 15 B 256/99
    Rn. 13 vgl. OVG NW, Beschluß vom 2. Februar 1999 - 15 B 155/99 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 9. Juni 1997 - 15 E 444/97 -, DVBl 1997, 1337,.
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Für eine Zusammenlegung von Flächen verlangt der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ein Mindestmaß an rechtlicher Zusammengehörigkeit der Flächen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.).

    Denn die Beurteilung, ob es sich bei einer Grundfläche um ein einheitliches Grundstück oder um mehrere wirtschaftliche Einheiten handelt, hängt - wie ausgeführt - von tatsächlichen Umständen wie Lage, Zuschnitt und Größe des Grundstücks und von rechtlichen Gesichtspunkten, nämlich der Zuordnung des Grundstücks zu einem bestimmten Baugebiet und den hierfür durch das Bauplanungsrecht festgesetzten Bezugsgrößen für Maß und Art der baulichen Nutzung ab (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Februar 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschluss vom 30. Juni 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschluss vom 22. Februar 1999, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Februar 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschluss vom 30. Juni 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschluss vom 22. Februar 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urteil vom 8. Juni 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urteil vom 9. Februar 2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • VG Cottbus, 05.07.2012 - 6 K 844/11

    Wasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Februar 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschluss vom 30. Juni 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschluss vom 22. Februar 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urteil vom 8. Juni 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urteil vom 9. Februar 2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • VG Cottbus, 18.05.2012 - 6 L 81/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 28.2. 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschl. vom 30.6. 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A;… Urt. vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschl. vom 22.2. 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 577/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 28.2. 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschl. vom 30.6. 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A;… Urt. vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschl. vom 22.2. 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).Hiervon ausgehend dürfte nach dem vorliegenden Kartenmaterial nicht zweifelhaft sein, dass die Flurstücke 141, 142 und das als Wohngrundstück genutzte Flurstück 140 eine wirtschaftliche Einheit bilden vor dem Hintergrund, dass die Flurstücke mit 16 m² und 72 m² bereits von Ihrer Größe her für sich genommen baulich nicht nutzbar sind, diese wiederum aber die straßenrechtliche Erschließung der -vom D...Weg aus betrachtet - hinterliegenden Flurstücke und damit deren Bebaubarkeit bewirken.

  • VG Cottbus, 01.12.2014 - 6 L 265/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 28.2. 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschl. vom 30.6. 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A;… Urt. vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschl. vom 22.2. 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • VG Cottbus, 19.06.2012 - 6 L 137/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Als Fall einer vorgeschriebenen gemeinsamen Nutzung ist schon bei bebauten Grundstücken die bauaufsichtlich genehmigte und verwirklichte Nutzung in die Betrachtung einzustellen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 28.2. 1983 - 2 A 433/81 -, S. 7 ff. des E.A.; Beschl. vom 30.6. 1995 - 15 B 2146/95 -, S. 2 f. des E.A;… Urt. vom 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, S. 10 ff. des E.A.; Beschl. vom 22.2. 1999, a.a.O.).

    Ist das Buchgrundstück zur Bildung einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen zu vergrößern oder zu verkleinern, kann dies in der Weise geschehen, dass nicht selbständig baulich nutzbare Buchgrundstücke zusammengefasst werden oder das Buchgrundstück auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen reduziert wird, um die Grundflächen desselben Eigentümers als wirtschaftliche Einheit zu erfassen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Brandenburg…, Urt. vom 26.9. 2002, a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. vom 22.2. 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des E.A.; VG Cottbus…, Urt. vom 8.6. 2011 - 6 K 1033/09 -, zit. nach juris Rn. 94;… Urt. vom 9.2.2012 - 2 K 2/11 -, zit. nach juris, Rn. 65 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 772/97

    Beitragspflicht und § 51 a Landeswassergesetz NRW

    Rn. 19 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 9. Juni 1998 - 15 A 6852/95 -, NWVBl. 1999, 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 15 A 2781/99
    Rn. 8 Vgl. OVG NRW, Beschluß vom 22. Februar 1999 - 15 B 256/99 -, S. 2 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 9. Juni 1998 - 15 A 6852/95 -, NWVBl. 1999, 25.
  • VG Düsseldorf, 20.06.2000 - 17 K 10222/98

    Beitragserhebung für den Ausbau und Verstärkung einer Fahrbahn; Vorliegen einer …

    Rn. 36 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Januar 1998 15 A 5357/97 , vom 13. August 1998 - 15 A 3650/98 - und vom 22. Februar 1999 15 B 256/99 (zum Anschlußbeitragsrecht).
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