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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 15 B 35/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5303
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 (https://dejure.org/1990,5303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht zur Abberufung; Verhältniswahl; Gewählter Gemeindevertreter ; Organ einer juristischen Person; Recht zur Abberufung; Veränderte Mehrheitsverhältnisse ; Mehrheitsverhältnisse des Rates; Abwehrrechte eines Gemeindevertreters; Organisationsrechtswidrige Eingriffe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 791
  • DVBl 1990, 834
  • DÖV 1990, 619
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Köln, 14.01.2015 - 4 K 948/14

    Bonner Stadtverordneter durfte nicht mehr aus Aufsichtsrat abberufen werden

    Rn. 56 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2004 - 1 K 5749/02 -, juris Rn. 28.

    Rn. 58 OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 20.

    Rn. 65 VG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.1981 - 1 L 274/81 -, zitiert bei OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 13f.; zustimmend Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung II, Stand: Juli 2013, § 113 Anm. III.3 S. 6; bisher offengelassen in der Rspr. des OVG NRW: Beschluss vom 12.02.1990 - 15 B 35/90 -, juris Rn. 15ff.

  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Es handelt sich hierbei um eine mit sachlichen Erwägungen begründete Entscheidung des Magistrats, die weder Rechtsfehler, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensbetätigung (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 12.2.1990 - 15 B 35/90, NVwZ 1990, 791), erkennen lässt, noch von der Klägerin angefochten wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2002 - 15 B 238/02

    Aufsichtsratsmitglied kann nicht gegen Abberufung durch den Rat klagen

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang an seiner Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 55 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 GO NRW, wonach dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied ein eigenständiger Anspruch auf Respektierung des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs und ein körperschaftsinterner Störungsbeseitigungsanspruch gegenüber organisationsrechtswidrigen Eingriffen in seinen Status zustehen, OVG NRW, Beschluss vom 12.2.1990 - 15 B 35/90 -, NVwZ 1990, 791, jedenfalls für die hier streitbefangene Frage, ob im Falle einer gesellschaftsrechtlich bedingten Verringerung der Anzahl der gemeindlichen Aufsichtsratsmitglieder über die Abberufung und Neubesetzung im Wege der Verhältniswahl nach § 50 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 GO NRW oder durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden ist, nicht fest: .
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