Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.03.1998 - 15 B 96.1116 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806
Versäumte Beschwerdebegründungsfrist; keine Wiedereinsetzung; …
Ist eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist für ein Rechtsmittel aus nicht aufklärbaren Gründen versäumt worden, so gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Tatsachen, die für eine Wiedereinsetzung glaubhaft zu machen sind, der rechtzeitige Ausgang des fristgebundenen Schriftsatzes oder das Bestehen einer für den konkreten Fall nachvollziehbaren zuverlässigen Ausgangskontrolle im Büro der Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH vom 14.12.1982 NJW 1983, 884; vom 28.11.1990 NJW 1991, 1178; vom 18.10.1993 NJW 1993, 3333; BayVGH vom 23.3.1998 Az. 15 B 96.1116; vom 21.8.2006 Az. 15 ZB 05.30862; vom 9.8.2007 Az. 4 B 05.3035).
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