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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2004 - 15 C 03.435   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34758
VGH Bayern, 23.07.2004 - 15 C 03.435 (https://dejure.org/2004,34758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2004 - 15 C 03.435 (https://dejure.org/2004,34758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 (https://dejure.org/2004,34758)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auslegung der Begriffe "Rechtsverfolgung" und "Rechtszug" bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2011 - 1 E 409/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Rechtszuges im Hinblick auf einen …

    Rn. 5 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 26.91 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 23 = juris, Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 6. April 1995 - 21 CS 95.616 -, BayVBl. 1995, 531, und vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 -, BayVBl. 2005, 351 = juris, Rn. 8, LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 10 Ta 194/06 -, juris, Rn. 2, und vom 25. November 2008 - 10 Ta 197/08 -, juris, Rn. 16; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 30. März 2001 - 4 Ta 693/00 -, juris, Rn. 9; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt-Kommentar (Stand: Mai 2010), § 166 Rn. 51; Neumann, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 42; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 117 Rn. 2b und 2c.

    Rn. 9 Vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 -, a.a.O.

  • VG Cottbus, 14.12.2023 - 5 K 1020/23
    Sind im Zeitpunkt der Antragstellung alle Verpflichtungen, die eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 122 ZPO im jeweiligen Rechtszug erfassen würde, bereits entstanden, ist der Rechtszug in diesem Sinne abgeschlossen und eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr möglich, weil sie für die Zukunft - und nur darauf kommt es regelmäßig an - nichts mehr bewirken würde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 - BayVBl 2005, 351 = Juris Rn. 8).
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