Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.2005 - 15 C 05.369 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,73548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 02.02.2021 - 3 ZB 20.615
Anspruch auf Beförderung und Schadenersatz wegen Nichtbeförderung
Dies ist gerechtfertigt, weil das klägerische Interesse am Prozesserfolg nicht allein mit der entgangenen Differenz der Besoldung aus dem Amt, das er innehatte, und dem Beförderungsamt, das ihm seiner Auffassung nach hätte übertragen werden müssen, gleichzusetzen ist, sondern auch durch weitere Auswirkungen der späten Beförderung, unter anderem durch Auswirkungen versorgungsrechtlicher Art, bestimmt wird (…vgl. schon zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.: BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.6.2005 - 15 C 05.369 - juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 6 E 349/10
Festsetzung eines Streitwerts nach § 52 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 1 …
Rn. 7 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 5 OA 221/07 -, NVwZ-RR 2007, 828; zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F. schon BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 2 B 73.96 -, NVwZ-RR 1997, 41; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. März 2001 - 6 E 61/01 -, n.v., und vom 2. Mai 1999 - 6 E 225/97 -, n.v.; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 15 C 05.369 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen.Rn. 11 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 5 OA 221/07 -, NVwZ-RR 2007, 828; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 15 C 05.369 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
- VGH Bayern, 30.10.2020 - 3 ZB 20.673
Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung
Dies ist gerechtfertigt, weil das klägerische Interesse am Prozesserfolg nicht allein mit der entgangenen Differenz der Besoldung aus dem Amt, das er innehatte, und dem Beförderungsamt, das ihm seiner Auffassung nach hätte übertragen werden müssen, gleichzusetzen ist, sondern auch durch weitere Auswirkungen der späten Beförderung, unter anderem durch Auswirkungen versorgungsrechtlicher Art, bestimmt wird (…vgl. schon zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.: BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.6.2005 - 15 C 05.369 - juris Rn. 3).
- VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19
Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren
Das von dem Kläger geltend gemachte Schadensersatzbegehren wegen verspäteter Beförderung wird am ehesten durch eine entsprechende Anwendung der die Verleihung eines anderen Amtes betreffenden Regelung erfasst (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26. Januar 2011 - 6 E 349/10 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Juli 2007 - 5 OA 221/07 - BayVGH, Beschl. v. 29. Juni 2005 - 15 C 05.369 - jeweils Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 - 1 E 480/25
Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in …
Rn. 27 So schon die Hilfserwägung des Bay. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 15 C 05.369 -, juris, Rn. 3. - OVG Niedersachsen, 23.07.2007 - 5 OA 221/07
Streitwertfestsetzung im Verfahren über Schadensersatzes wegen Nichtbeförderung
Vor diesem Hintergrund verbieten die in § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG normierten rechnerischen Vorgaben mit den darin enthaltenen notwendigen Pauschalierungen es grundsätzlich, die hiernach gebotene Streitwertfestsetzung bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichtbeförderung aus einzelfallbezogenen Umständen zu mindern oder hiervon abzuweichen und stattdessen den Auffangstreitwert des § 52 Abs. Abs. 2 GKG zugrunde zulegen (vgl. auch: BayVGH, Beschl. v. 29.6.2005 - 15 C 05.369, zitiert nach juris Langtext zur alten Rechtslage).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.