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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59903
VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050 (https://dejure.org/2011,59903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2011 - 15 C 11.2050 (https://dejure.org/2011,59903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 15 C 11.2050 (https://dejure.org/2011,59903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsbeschluss;Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung;Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts bei einer Untätigkeitsklage;Terminsgebühr bei Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050
    Rn. 11 Die zulässige Beschwerde, über die der Senat in voller Besetzung zu entscheiden hat (vgl. BayVGH vom 19.1.2007 NVwZ-RR 07, 497), ist nicht begründet.
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2008 - 10 OA 250/07

    Erstattungsfähigkeit von beantragten Kosten für eine Erledigungsgebühr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050
    Mithin soll mit der Erledigungsgebühr die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Entscheidung honoriert werden (vgl. OVG Lüneburg vom 7.1.2008 NVwZ-RR 2008, 500).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 K 72.08

    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050
    Hat - wie hier - eine Besprechung zwischen den Prozessbevollmächtigten des Klägers und einem Vertreter der Beklagten nicht stattgefunden, sondern lediglich zwischen Prozessbevollmächtigten und Gericht, wird die Terminsgebühr nicht ausgelöst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 16.3.2009 Az. OVG 1 K 72.08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1988 - 13 E 43/88
    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050
    Diese Auslegung wird - soweit ersichtlich - weder von der Literatur noch von der Rechtsprechung in Zweifel gezogen; sie entspricht im Übrigen auch der früheren Rechtsprechung zu § 24 BRAGO im Falle einer Untätigkeitsklage (vgl. OVG Koblenz vom 26.10.1988 NVwZ-RR 1989, 335/336; VGH BW vom 23.4.1990 VBl BW 1990, 373/374).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22

    Anwaltliche Tätigkeit; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Verpflichtungsklage

    Vielmehr knüpft Satz 2 ohne Einschränkung an die Regelung in Satz 1 an und ordnet dessen Geltung auch für den Fall an, dass sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts erledigt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 13).

    Dass gerade in diesem Fall auf das Erfordernis der Mitwirkung des Rechtsanwalts verzichtet werden sollte, ist aus der Gesetzesbegründung nicht zu schließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 13).

    Mithin soll mit der Erledigungsgebühr die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert werden (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 -, juris Rn. 9, juris; hieran anschließend: BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 14;… OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 17.12.2014 - OVG 6 K 128.14 -, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844

    Erledigungs- und Einigungsgebühr

    Die Erledigungsgebühr ist Ersatz für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG und soll die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Entscheidung honorieren (BayVGH. B.v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 - juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 24.04.2015 - 1 S 250/14

    Ursächlichkeit einer anwaltlichen Tätigkeit für die Erledigung des Rechtsstreits …

    Dies entsprach bereits vor Inkrafttreten des 2. KostRModG allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. nur Bayerischer VGH Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050, [...] Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 16.03.2009 - OVG 1 K 72.08, RVGreport 2009, 268 f.), an der in der Kommentierung zum RVG auch für den Zeitraum danach festgehalten wird (…Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG , Kommentar, 21. Aufl. 2013, Vorb. 3 VV Rn. 195;… Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG , Kommentar, 10. Aufl. 2015, VV Vorb. 3 Rn. 62;… andere Ansicht nunmehr wohl Mayer in Mayer/Kroiß, RVG , Kommentar, 6. Aufl. 2013, Vorbemerkung 3 Rn. 58).
  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 15 C 16.1973

    Kostenerinnerung nach Erledigung der Hauptsache

    Die Erledigungsgebühr ist Ersatz für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG und soll die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Entscheidung honorieren (BayVGH. B. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 - juris Rn. 14).
  • VG Neustadt, 03.02.2015 - 4 L 965/14

    Ansatz einer Terminsgebühr bei Besprechung des Falles mit einem Richter

    Ob der Anwalt dieses Gespräch in persönlicher Anwesenheit oder telefonisch führt, ist unerheblich (Bay. VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 15 C 11.2050 -, juris).
  • VG München, 03.04.2019 - M 17 M 19.75

    Erfolglose Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Erledigungsgebühr ist Ersatz für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG und soll die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Entscheidung honorieren (BayVGH, B.v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 - juris Rn. 14).
  • VG Neustadt, 04.01.2021 - 5 L 839/20

    Festsetzung von Rechtsanwaltskosten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …

    Ob der Anwalt dieses Gespräch in persönlicher Anwesenheit oder telefonisch führt, ist unerheblich (VG Augsburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - Au 7 M 14.1174 -, Rn. 18, juris mit Verweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 15 C 11.2050 -, juris).
  • VG Augsburg, 19.12.2014 - Au 7 M 14.1174

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten

    Ob der Anwalt dieses Gespräch in persönlicher Anwesenheit oder telefonisch führt, ist unerheblich (BayVGH v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050; OVG Berlin-Brandenburg v. 16.3.2009 - OVG 1 K 72.08).
  • VG Bayreuth, 01.07.2013 - B 1 M 11.626

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Eine analoge Anwendung der Regelungen über das Entstehen der Terminsgebühr kann hier nicht in Betracht kommen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.10.2012 - 3 C 12.913 und B.v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050; OVG NRW, B.v. 11.3.2013 - 6 E 56/13 - und B.v. 20.12.2012 - 6 E 1074/12 - juris).
  • VG München, 11.03.2014 - M 18 M 14.278

    Terminsgebühr; Telefonat mit Gericht nicht ausreichend; Erledigungsgebühr …

    Eine Besprechung setzt zwingend eine Besprechung zwischen den Prozessbeteiligten voraus (BayVGH v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050; OVG Berlin-Brandenburg v. 16.3.2009 - OVG 1 K 72.08).
  • VG München, 10.09.2018 - M 17 M 18.3820

    Voraussetzungen für Erledigungsgebühr

  • VG Bayreuth, 27.11.2014 - B 1 M 13.399

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung

  • VG Bayreuth, 08.12.2022 - B 1 M 22.1065

    Terminsgebühr, Erledigungsgebühr, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, …

  • VG Ansbach, 18.12.2014 - AN 9 M 14.01669

    Kostenerinnerung:

  • VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 9 M 12.00402

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Terminsgebühr; Erledigungsgebühr; Kosten des …

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