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| VGH Bayern, 04.08.2008 - 15 CE 08.1588 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Weisung; Vorbereitungs- und Orientierungsphase bei einer Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom AG (Vivento Custumer Service [VCS] GmbH); amtsangemessene Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 06.11.2007 - 15 CE 07.2743
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2008 - 15 CE 08.1588
Auf die im Beschluss des Senats vom 6. November 2007 (Az. 15 CE 07.2743) vertretene Auffassung, die Umsetzung eines Beamten setze regelmäßig voraus, dass ihm ein seinem Status angemessenes Amt im abstrakt-funktionellen Sinn übertragen sei, kommt es nicht an.
- VG Regensburg, 12.10.2012 - RO 1 E 12.1529
Bundesbeamtenrecht; Weisung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 7.9.2004 (Az. 1 D 20/03) und der sonstigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 15.10.2008, Az. OVG 6 S 23.08 ; BayVGH v. 4.8.2008, Az. 15 CE 08.1588; VG Göttingen v. 30.7.2008, Az. 3 B 137/08 ; VG Minden v. 27.6.2008, Az. 10 L 280/08 ; VG Ansbach v. 5.6.2008, Az. AN 11 E 08.00865 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 6 S 23.08
Zulässigkeit der Zuweisung eines Beamten in eine Qualifizierungsmaßnahme bei …
Wie der Anordnung vom 15. Mai 2008 zu entnehmen ist, wäre der Antragsteller für die Dauer der bereits durchgeführten Einführungsveranstaltung sowie der derzeit laufenden Phase I der Vorbereitungs- und Orientierungsphase Angehöriger der Personalserviceagentur Vivento geblieben, die insoweit auch Träger der Maßnahme ist; erst vor Beginn der Phase II wäre eine mit der Anordnung lediglich angekündigte, jedoch noch nicht vollzogene Zuweisung zur VCS erfolgt (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 4. August 2008 - 15 CE 08.1588 - VG Hannover, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 B 3200/08). - VG Augsburg, 13.08.2008 - Au 2 E 08.929
Weisung; Vorbereitungs- und Orientierungsphase bei einer Tochtergesellschaft der …
Die Pflicht zur Teilnahme an Veranstaltungen, die den Beamten auf ein für ihn in Aussicht genommenes Tätigkeitsfeld vorbereiten sollen, liegt ohne Weiteres in dem durch die Pflicht des Beamten zur Dienstleistung gezogenen Rahmen (vgl. BayVGH vom 4.8.2008 Az. 15 CE 08.1588). - VG Augsburg, 13.08.2008 - Au 2 E 08.1031
Bindungswirkung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Im Übrigen ergibt sich aus dem kürzlich ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. August 2008 (Az. 15 CE 08.1588), dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auch in materieller Hinsicht nicht vorliegen.
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