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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.09.2020 - 15 CE 20.1631   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29018
VGH Bayern, 07.09.2020 - 15 CE 20.1631 (https://dejure.org/2020,29018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2020 - 15 CE 20.1631 (https://dejure.org/2020,29018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2020 - 15 CE 20.1631 (https://dejure.org/2020,29018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 15 C 18.750

    Streitwert für Nachbarklage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2020 - 15 CE 20.1631
    Die Bedeutung der Sache für einen Kläger bzw. für einen Antragsteller im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei einem Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ist ähnlich zu bewerten wie bei der Anfechtung einer Baugenehmigung (BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 15 C 18.750 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines …

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Planungsentscheidung der Gemeinde Vorrang gegenüber der Bauordnung hat, denn es soll vermieden werden, dass die Festsetzungen in Bebauungsplänen (etwa - wie hier - hinsichtlich Wandhöhen und Baugrenzen) nicht voll ausgenutzt werden können, sofern nicht ausdrücklich die Geltung der regulären Abstandsflächentiefen angeordnet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2005 - 1 NE 05.2818 - juris Rn. 33 f.;… B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 24; B.v. 7.9.2020 - 15 CE 20.1631 - juris Rn. 14;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 96;… Hahn in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 273).
  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Beigeladenen zu 2) und 3) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. September 2020 zurück (Az. 15 CE 20.1631).

    Auf die Beschlüsse, Az. RN 6 E 20.636 und 15 CE 20.1631, wird verwiesen.

    Nach den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 7. September 2020, Az. 15 CE 20.1631 Rn. 20, auf die Bezug genommen wird, wurde bei Erteilung der Baugenehmigung an die Antragstellerin als Wandhöhenbezugspunkt am Fahrbandrand die Mitte der Zufahrt zu den Carports am Degelberg angesetzt.

    Der Frage, ob der Bezugspunkt am Fahrbahnrand bei der Zufahrt zu den Carports zutreffend gewählt worden ist und sich für die Parzelle 61 überhaupt hinreichend eindeutig bestimmen lässt, da sowohl eine Tiefgarage mit einer wesentlich tiefer liegenden Zufahrt als auch Carports vorgesehen sind, ist im Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen (BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 15 CE 20.1631 - juris).

  • VGH Bayern, 09.08.2022 - 15 CS 22.1364

    Erfolgloser Abänderungsantrag gegen vorläufige Einstellung von Bauarbeiten - …

    Mit Beschluss vom 7. September 2020 wies der Senat die gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 erhobene Beschwerde der Beigeladenen zu 2 und 3 zurück (Az. 15 CE 20.1631).

    Rn. 23 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen zum vorliegenden Verfahren, zu den erledigten Verfahren RN 6 E 20.636 (VG Regensburg) 15 CE 20.1631, 15 N 20.2127 (jeweils VGH) und zu den anhängigen Verfahren RN 6 K 22.111, RN 6 K 20.1298 (jeweils VG Regensburg), 15 N 22.635 (VGH) sowie auf die vorgelegten Planungs- und Behördenakten Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 9 CE 21.1715

    Erfolgloser Antrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten (Baueinstellung)im …

    Auf die vom Antragsteller geltend gemachte Verletzung der Abstandsflächenvorschriften in der bis zum 31. Januar 2021 geltenden Fassung, die er aus einer Verweisung in den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 auf Art. 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayBO unter Ausschluss des 16-m-Privilegs ableitet, kommt es damit - unabhängig davon, dass die Verweisung in Nr. 3.3 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 19 "A* …" wohl nur den Vorrang der Geltung des Abstandsflächenrechts gegenüber bauplanerischen Festsetzungen zum Ausdruck bringen (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 15 CE 20.1631 - juris Rn. 14), im Übrigen die bauordnungsrechtlichen Regelungen des Art. 6 BayBO aber unberührt lassen dürfte (…vgl. Hahn/Kraus in Simon/Busse, BayBO, Stand Mai 2021, Art. 6 Rn. 277 m.w.N.) - nicht an.
  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 15 N 20.2127

    Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Bauherrengemeinschaft hat der Senat mit Beschluss vom 7. September 2020 zurückgewiesen (Az. 15 CE 20.1631 - juris).
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