Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.11.2002 - 15 CS 02.2193 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353
Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung …
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer jeden Art von Nutzung eigene "Variationsbreite" verlassen wird - nur dann handelt es sich um eine Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinn - und wenn für die geänderte Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung (vgl. BVerwG vom 7.11.2002 BRS 66 Nr. 70; BayVGH vom 9.7.1985 BayVBl 1986, 275; vom 15.7.1999 Az. 2 B 94.2595 - juris; vom 4.11.2002 Az. 15 CS 02.2193 - juris; vom 27.7.2005 Az. 26 ZB 05.1519 - juris). - VG München, 25.06.2025 - M 8 K 24.1555
Zwangsgeldandrohung, (Fehlende) Vollstreckbarkeit des Grundverwaltungsaktes, …
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer jeden Art von Nutzung eigene "Variationsbreite" verlassen wird - nur dann handelt es sich um eine Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinn - und wenn für die geänderte Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung (…BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - juris Rn. 31; B.v. 4.11.2002 - 15 CS 02.2193 - juris Rn. 16).Ausgangspunkt ist dabei nicht die früher ausgeübte Nutzung, sondern die bauaufsichtlich genehmigte Nutzung (BayVGH, B.v. 4.11.2002 - 15 CS 02.2193 - juris Rn. 16 m.V.a. BVerwG, U.v. 3.2.1984 - 4 C 25/82 - BVerwGE 68, 360-369).
- VG München, 15.09.2025 - M 1 S 25.4554
Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im Wohngebäude bei fehlender …
Rn. 40 Maßgeblich ist nicht die (früher) ausgeübte Nutzung, sondern die bauaufsichtlich genehmigte Nutzung (BayVGH, B.v. 4.11.2002 - 15 CS 02.2193 - juris Rn. 16 m.V.a. BVerwG, U.v. 3.2.1984 - 4 C 25/82 - BVerwGE 68, 360-369).
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