Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulässigkeit eines Vogelhauses im Wohngebiet; Vorläufiger Rechtsschutz; Offene Erfolgsaussichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360
Zur Unterordnung gehört insbesondere, dass die Nebenanlage nicht nur in ihrer Funktion, sondern auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zugeordnet und untergeordnet ist (BVerwG vom 28.4.2004 Az. 4 C 10.03 NVwZ 2004, 1244). - BVerwG, 05.01.1999 - 4 B 131.98
Taubenzucht als Freizeitbetätigung im Rahmen der allgemeinen Wohnnutzung
Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360
Aufzuklären wird insbesondere sein, welcher Haltungs- und Zuchtumfang im genehmigten Vogelhaus (Nutzfläche 28, 20 m², Rauminhalt von 80, 36 m³, 24 Zuchtboxen) aus (tierschutz-)rechtlichen und tatsächlichen Gründen möglich ist und ob der danach mögliche Umfang noch im Rahmen der Verkehrsüblichkeit einer Vogelzucht zum Zwecke der Freizeitbetätigung liegt (BVerwG vom 5.1.1999 Az. 4 B 131.98 NVwZ-RR 1999, 426). - BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360
Zu den untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen in diesem Sinne gehören auch solche für die Kleintierhaltung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO; klarstellend BVerwG vom 1.3.1999 Az. 4 B 13.99 BauR 2000, 73: "untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung"). - VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638
Fernmeldetechnische Nebenanlage; Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB
Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360
Was den Ausnahmefall aber tatbestandlich ausmacht und ihn rechtfertigt, ist die Zulässigkeit des Vorhabens trotz seiner grundsätzlich gebietsfremden Charakteristik, weil es nach den Verhältnissen des Einzelfalls nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (ausnahmsweise) nicht widerspricht (BayVGH vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638 BayVBl 2007, 661; BayVGH vom 30.4.2008 Az. 15 ZB 07.2914 ). - VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914
Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im …
Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2012 - 15 CS 12.1360
Was den Ausnahmefall aber tatbestandlich ausmacht und ihn rechtfertigt, ist die Zulässigkeit des Vorhabens trotz seiner grundsätzlich gebietsfremden Charakteristik, weil es nach den Verhältnissen des Einzelfalls nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (ausnahmsweise) nicht widerspricht (BayVGH vom 22.2.2007 Az. 15 ZB 06.1638 BayVBl 2007, 661; BayVGH vom 30.4.2008 Az. 15 ZB 07.2914 ).
- VG Stuttgart, 23.09.2015 - 5 K 2780/13
Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für eine Kleintierhaltung in einem …
Ob eine Tierhaltung in diesem Sinne eine Hilfsfunktion für das Wohnen hat, bestimmt sich danach, was lokal und regional üblich ist (BVerwG, B. v. 05.01.1999 - 4 B 131/98 -, juris) aber nicht danach, ob auch im konkreten Baugebiet (bzw. in der näheren Umgebung i.S.v. § 34 BauGB) schon eine gleichartige Nutzung besteht (BayVGH, B. v. 27.07.2012 - 15 CS 12.1360 -, juris). - VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00580
Faktisches allgemeines Wohngebiet, Kleintierhaltung, Kleintiererhaltungszucht, …
Rn. 43 Die Zulässigkeit der Tierhaltung beurteilt sich im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB unmittelbar nach § 14 BauNVO (Ernst/Zinkhan/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 14 RdNr. 2, BayVGH, B. v. 27.7.2013 - 15 CS 12.1360; juris).Zur Unterordnung gehört insbesondere, dass die Nebenanlage nicht nur ihrer Funktion, sondern auch räumlich gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zugeordnet und untergeordnet ist (BayVGH v. 27.7.2012 - 15 CS 12.1360; juris).
- VG Regensburg, 20.12.2012 - RO 2 K 12.1562
Zur Zulässigkeit eines Vogelhauses für nicht gewerbliche Sittichzucht als …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde mit Beschluss vom 27. Juli 2012 zurück (Az. 15 CS 12.1360).Rn. 16 Der Beklagte hat im Anschluss an die Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 2012 (Az. 15 CS 12.1360) dem darin gegebenen Hinweis folgend die angefochtene Baugenehmigung mit Bescheid vom 12. September 2012, der gegenüber dem Beigeladenen bestandskräftig geworden ist, zur Konkretisierung der Nichtgewerblichkeit der Nutzung dahingehend ergänzt, dass diese 25 Zuchtpaare bei einer Gesamtzahl von 200 gleichzeitig gehaltenen Tieren mit einer möglichen zweimaligen Überschreitung pro Jahr bis zu 20 Tieren jeweils für einen Zeitraum von höchstens drei Wochen umfassen darf.
Gegen die Heranziehung der TA Lärm bei der Beurteilung dieses Vorhabens bestehen keine rechtlichen Bedenken mangels anderweitiger sachverständiger Beurteilungsgrundlage (…vgl. BVerwG a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 27.07.2012 Az. 15 CS 12.1360).
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