Rechtsprechung
| AG Kerpen, 01.12.2003 - 15 II 25/03 |
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 01.12.2003 - 15 II 25/03
- LG Köln, 13.08.2004 - 29 T 3/04
- OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04
- OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
Wird zitiert von ... (2)
- AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
Rn. 4 Mit dem Verfahren AG Kerpen 15 II 25/03 = LG Köln 29 T 3/04 = OLG Köln 16 Wx 191/04 (vgl. zur Entscheidung des OLG Köln hier Bl. 70 ff. GA, abgedruckt in NZM 2005, 149) haben sich die Antragsteller erneut gegen die Wiederwahl des Antragsgegners zu 3 gewandt.In diesen Fällen ist es daher angezeigt, jenseits der Nichtigkeit von Beschlüssen deren Ungültigkeit auf Anfechtung hin festzustellen, ohne daß dazu Kausalitätserwägungen anzustellen wären (anders noch AG Kerpen, 15 II 25/03).
Rn. 53 Richtig erscheint daher, daß dem Gebot von Treu und Glauben in der Weise Rechnung getragen wird, daß die von der Berufung auf die Klausel überraschten Wohnungseigentümer praktisch eine Verschiebung der Versammlung erzwingen können (was damals von dem Gericht in der Entscheidung vom 1.12.2003 - 15 II 25/03 - noch nicht in der Schärfe gesehen wurde).
Rn. 78 Aufgrund des damals unstreitigen Vorbringens der Beteiligten in dem Verfahren 15 II 25/03 (= LG Köln 29 T 3/04 = OLG Köln 16 Wx 191/04) ging das OLG Köln bei seiner Entscheidung vom 17.12.2004 noch davon aus, daß es in der fraglichen Eigentümerversammlung zu einer Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer gekommen sei.
Rn. 189 Weiter hat der Antragsteller dem Antragsgegner zu 3 bereits in dem Verfahren 15 II 25/03 vorgeworfen, zu Unrecht Entnahmen vom Gemeinschaftskonto gemacht zu haben und Gelder sogar veruntreut zu haben.
- OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04
Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Kerpen vom 01.12.2003 - 15 II 25/03 - und des Landgerichts Köln vom 13.08.2004 - 29 T 3/04 - abgeändert.
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