Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 15 KF 3/06 |
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 15 KF 3/06
- BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
- BVerwG, 17.12.2008 - 9 B 55.07
- BVerwG, 25.02.2009 - 9 B 55.07
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 15 KF 10/12
Befangenheit bei Interesse des Vorstandsmitgliedes einer Teilnehmergemeinschaft …
Hierbei ist u.a. auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urt. vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303 ff., m. w. N.; Beschl. v. 7.2.2012 - 9 B 89.11 -, juris; Senatsurt. v. 27.01.2000 - 15 K 3665/96 -, juris, Rn. 18, v. 20.6.2007 - 15 KF 3/06 - und v. 28.11.2007 - 15 KF 18/05 -, n.v.).Rn. 33 Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben zwar einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung, sie können aber nicht eine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage, auch nicht in Lage ihres Altbesitzes verlangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.1966 - IV B 69.65 -, RdL 1966, 305, …und Urt. v. 22.2.1995 - 11 C 20.94 , Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 73; Senatsurt. v. 21.6.2007 - 15 KF 3/06 -, n.v.;… Mayr, in: Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 21.09.2010 - 15 KF 5/08
Gegebenheit der Zweckbestimmung von Maßnahmen als Voraussetzung für einen …
Hierbei ist u.a. auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; Senat, Urteil vom 20. Juni 2007 - 15 KF 3/06 - und Urteil vom 28. November 2007 - 15 KF 18/05 -, n.v.). - OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 32/11
Bestandskraft; Beweidung; Eingriff in Betriebsstruktur; Ertrag; Flurbereinigung; …
Eine Abfindung ist deshalb nur dann im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG wertgleich, wenn bei der Landabfindung neben den nach den §§ 27 ff. FlurbG ermittelten Werten auch die o. a. weiteren den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmenden Faktoren in Ansatz gebracht und angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 10.5.2012 - 15 KF 27/09 - und vom 20.6.2007 - 15 KF 3/06 -).
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