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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9821
VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813 (https://dejure.org/2009,9821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2009 - 15 N 08.1813 (https://dejure.org/2009,9821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 15 N 08.1813 (https://dejure.org/2009,9821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans;Keine Aussicht auf Realisierung einer innerstädtischen Straßenplanung (MAN-Spange) innerhalb absehbarer Zeit in Ansehung der gesamten Umstände, insbesondere auch der finanziellen Bedingungen (Haushaltsmittel);Unzulässigkeit einer auf ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans bei mangelnder Aussicht auf Realisierung einer innerstädtischen Straßenplanung besonders wegen Fehlens benötigter finanzieller Mittel; Erforderlichkeit der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinde bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans bei mangelnder Aussicht auf Realisierung einer innerstädtischen Straßenplanung besonders wegen Fehlens benötigter finanzieller Mittel; Erforderlichkeit der Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinde bei ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 09.1132

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Am 27. November 2008 bekräftigte der Stadtrat der Antragsgegnerin den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 456 III und beschloss zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre (vgl. Az. 15 N 09.1132).

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze, die beigezogenen Akten der Antragsgegnerin sowie die Akten der Verfahren Az. 15 N 09.1132 und Az. 26 B 94.3070 Bezug genommen.

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Ihre Grundbuchfähigkeit ist erst durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2008 (NJW 2009, 594) geklärt worden (vgl. auch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 11.8.2009 BGBl I S. 2713 sowie BT-Drs. 16/13437 S. 23 f.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Zu diesen Hindernissen zählt es auch, wenn benötigte finanzielle Mittel fehlen (BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 239).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Setzt sich der dem jeweiligen Immissionsort zugeordnete Orientierungswertanteil aber aus Emissionen mehrerer Betriebe zusammen, so bleibt unklar, welche Emissionen vom einzelnen Betrieb (als dessen "Eigenschaft") ausgehen können (vgl. BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193/200 f.; OVG Nds vom 3.7.2000 NVwZ-RR 2001, 499).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Diese Bildung eines Teilabschnitts ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist nur gerechtfertigt, wenn sie auf der Grundlage einer konzeptionellen Gesamtplanung vorgenommen wird (BVerwG vom 19.9.2002 BVerwGE 117, 58/66 f.).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG vom 6.4.1993 NVwZ 1994, 272; Urteil des Senats vom 3.3.2003 BauR 2003, 1691).
  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 8 N 01.3009

    Straßenplanung für Güterverkehrszentrum (GVZ) Raum Augsburg unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Dahingestellt bleiben kann auch, welche Folgerungen sich daraus ergeben, dass der Bebauungsplan die der teilweise festgesetzten MAN-Spange zugedachte Straßenklasse nicht regelt (vgl. BayVGH vom 30.4.2003 VGH n.F. 56, 123 = BayVBl 2004, 625).
  • VGH Bayern, 03.03.2003 - 15 N 02.593

    Veränderungssperre zur Verhinderung eines atomaren Zwischenlagers für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG vom 6.4.1993 NVwZ 1994, 272; Urteil des Senats vom 3.3.2003 BauR 2003, 1691).
  • OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Emission; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Setzt sich der dem jeweiligen Immissionsort zugeordnete Orientierungswertanteil aber aus Emissionen mehrerer Betriebe zusammen, so bleibt unklar, welche Emissionen vom einzelnen Betrieb (als dessen "Eigenschaft") ausgehen können (vgl. BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193/200 f.; OVG Nds vom 3.7.2000 NVwZ-RR 2001, 499).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813
    Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 25.9.2006 NJW 2006, 3716) ist grundsätzlich geklärt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümerin eines Grundstücks sein kann.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 6 CS 07.608

    Ausbaubeitragsrecht; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Beitragspflichtiger

  • VGH Bayern, 16.01.2017 - 15 N 13.2283

    Formerfordernis für Einwendungen gegen Bebauungsplan

    Den am 8. November 1996 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 456 I hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 17. Dezember 2009 (15 N 08.1813) für unwirksam erklärt.
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93

    Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)

    Diese Rechtsprechung habe auch in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 17.12.2009 - 15 N 08.1813 - juris) Niederschlag gefunden.
  • VG Augsburg, 12.05.2011 - Au 5 K 10.125

    Fortsetzungsfeststellungsklage (unzulässig); Rückwirkung einer …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. 15 N 08.1813, den Bebauungsplan Nr. ... der Beklagten für unwirksam erklärt.
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