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| VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667 |
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- VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.1613
Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667
Rn. 13 Die vorliegend streitgegenständliche 3. Änderung des Bebauungsplans "An der A. straße I" ist durch den am 15. Mai 2019 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan "An der A. straße 1, 4. Änderung" (Streitgegenstand im Parallelverfahren 15 N 19.1613) ersetzt worden.Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Parallelverfahren 15 N 19.1613 sowie die Normaufstellungsakten verwiesen.
Der Antragstellerin fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis für ihren Normenkontrollantrag, weil die vorliegend streitgegenständliche 3. Änderung des Bebauungsplans "An der A. straße I" durch die im Parallelverfahren 15 N 19.1613 streitgegenständliche 4. Änderung des Bebauungsplans ersetzt worden ist.
- BVerwG, 18.05.2016 - 4 BN 7.16
Abwägungsinteressen bei teilweiser Aufhebung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667
Hierzu hätte jedoch - auch wenn die Antragstellerin während der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhoben hat - deshalb Anlass bestanden, weil die Antragsgegnerin verpflichtet gewesen ist, die durch die "Erstplanung" vorgegebene rechtliche Situation der überplanten Grundstücke nicht zu ignorieren und das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands bei der Änderungsplanung in die Abwägung einzustellen (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 18.5.2016 - 4 BN 7/16 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.10.2016 - 15 N 15.2613
Fehlerhafter Bebauungsplan aufgrund des rechtswidrigen Zustandekommens im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667
Die gesetzliche Forderung, den Mangel gegenüber der Gemeinde geltend zu machen, erfüllt auch der im Rahmen des Normenkontrollverfahrens der Antragsgegnerin übermittelte Schriftsatz der Antragstellerin, der die den Mangel begründenden Umstände ausreichend erläutert (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 15 N 15.2613 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 11.10.2012 - 15 NE 12.1687
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Veränderungssperre; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.667
Die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen ist grundsätzlich ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben (bzw. Sortimentsbeschränkungen) in nicht zentralen Lagen städtebaulich rechtfertigen kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.10.2012 - 15 NE 12.1687 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2025 - 1 KN 10/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets …
Gleiches gilt für die ebenfalls seitens der Antragsteller in Bezug genommenen Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2011 (…Az. 1 KN 129/09 -, juris Rn. 39) und vom 26. Oktober 2011 (…Az. 1 KN 207/10 -, juris Rn. 47) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 2020 (Az. 15 N 19.667 -, juris Rn. 20). - VGH Bayern, 11.03.2020 - 15 N 19.1613
Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangels
Rn. 28 Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie im Parallelverfahren 15 N 19.667 (betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplans "An der A. straße I") und die Normaufstellungsakten verwiesen.
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