Rechtsprechung
| LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der obliegenden Aufsichtspflicht eines Bereitschaftspflegers i.R.e. Unfallereignisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
- OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07
Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Rn. 28 a) Wird die Aufsicht über ein Kind infolge vertraglicher Übernahme oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen, bemessen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt in Anlehnung an die zu § 832 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB entwickelten Kriterien vorrangig nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie den Besonderheiten des örtlichen Umfeldes, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2047 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606, 607).Abzustellen ist hiernach darauf, ob der Aufsichtspflichtige in Bezug auf die konkrete Gefahrensituation diejenigen gebotenen und erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen hat, die ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen würde, um Schädigungen Dritter oder der seiner Aufsicht unterstehenden Person zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12).
Maßgeblich sind insoweit neben den persönlichen Eigenschaften des Aufsichtsbedürftigen insbesondere die Schadensgeneigtheit des Umfeldes bzw. der konkreten Situation (OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12).
Rn. 29 Obgleich sich die Ermittlung der im konkreten Fall gebotenen Sorgfalt grundsätzlich an den individuellen Eigenschaften des der Aufsicht Bedürftigen zu orientieren hat, ist bei Fehlen anderweitiger Indizien eine typisierende Betrachtung unter Zugrundelegung von altersentsprechenden Eigenschaften und einem normalem Entwicklungsstand grundsätzlich zulässig (vgl. BGH NJW 1984, 2574, 2575; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708).
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das im konkreten Fall betroffene Umfeld keine besonderen Gefahrenquellen bzw. Schadensgeneigtheit erkennen lässt (OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708).
- OLG Hamm, 08.02.2013 - 9 U 202/12
Aufsichtspflicht, Fahrradfahrer, 6-jähriger Junge
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Rn. 28 a) Wird die Aufsicht über ein Kind infolge vertraglicher Übernahme oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen, bemessen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt in Anlehnung an die zu § 832 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB entwickelten Kriterien vorrangig nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie den Besonderheiten des örtlichen Umfeldes, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2047 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606, 607).Abzustellen ist hiernach darauf, ob der Aufsichtspflichtige in Bezug auf die konkrete Gefahrensituation diejenigen gebotenen und erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen ergriffen hat, die ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen würde, um Schädigungen Dritter oder der seiner Aufsicht unterstehenden Person zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12).
Maßgeblich sind insoweit neben den persönlichen Eigenschaften des Aufsichtsbedürftigen insbesondere die Schadensgeneigtheit des Umfeldes bzw. der konkreten Situation (OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12).
- OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 161/93
Aufsichtspflicht, Kind, Aufsicht, Teich, Gefahr, Abwendung, Nachbargrundstück
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Die Beklagte war im Unfallzeitpunkt vom Jugendamt der Stadt I2 mit der Betreuung der damals 1 Jahr und 1 Monat alten Klägerin beauftragt und hatte die Klägerin in dieser Funktion insbesondere vor solchen Schäden zu bewahren, die ihr gerade wegen ihres jungen Alters drohten (vgl. auch BGH NJW 1993, 1531; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983).Rn. 28 a) Wird die Aufsicht über ein Kind infolge vertraglicher Übernahme oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen, bemessen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt in Anlehnung an die zu § 832 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB entwickelten Kriterien vorrangig nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie den Besonderheiten des örtlichen Umfeldes, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2047 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606, 607).
Allerdings darf sich der Aufsichtspflichtige durch die zeitweise Entfernung von der seiner Aufsichtspflicht unterstehenden Person nicht der Möglichkeit begeben, Gefahrensituationen in kürzester Zeit zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983).
- OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug - Stadt Bitburg …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Rn. 28 a) Wird die Aufsicht über ein Kind infolge vertraglicher Übernahme oder gesetzlicher Verpflichtung übernommen, bemessen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt in Anlehnung an die zu § 832 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB entwickelten Kriterien vorrangig nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie den Besonderheiten des örtlichen Umfeldes, dem Ausmaß der drohenden Gefahren, der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2047 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 983; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708; OLG Hamm vom 08.02.2013 - I 9 U 202/12; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 606, 607).Gerade für den Fall, dass sich die der Aufsichtspflicht unterliegenden Kleinst- oder Kleinkinder im Außengelände eines Kindergartens oder Gartens eines Hauses befinden, ist jedoch eine recht engmaschige Aufsicht zu fordern, insbesondere wenn dort besondere Gefahrenmomente für die Kinder oder Dritte bestehen (vgl. auch OLG Köln NVwZ-RR 2000, 75 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).
- AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10
Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind aufgrund des Entsorgens …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Gerade für den Fall, dass sich die der Aufsichtspflicht unterliegenden Kleinst- oder Kleinkinder im Außengelände eines Kindergartens oder Gartens eines Hauses befinden, ist jedoch eine recht engmaschige Aufsicht zu fordern, insbesondere wenn dort besondere Gefahrenmomente für die Kinder oder Dritte bestehen (vgl. auch OLG Köln NVwZ-RR 2000, 75 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).Während innerhalb eines gewohnten und räumlich abgeschlossenen Umfeldes daher regelmäßig lediglich zu fordern ist, dass sich das Kleinst- bzw. Kleinkind die meiste, nicht aber zwingend durchgehende Zeit über in Reich- und Sichtweite des Aufsichtspflichtigen aufhält, gelten außerhalb der Wohnung deutlich strengere Maßstäbe (AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).
- BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62
Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Rn. 40 a) Dass ein objektiver Dritter aus dem Verkehrskreis der Beklagten die Klägerin allenfalls ganz kurzzeitig, nicht jedoch über einen Zeitraum von (mindestens) fünf Minuten unbeaufsichtigt in dem sich im Garten befindenden Bällchenbad gelassen hätte, ergibt sich bereits aus den Ausführungen unter Ziff. II. 1. Aber auch die weiteren Voraussetzungen fahrlässigen Handelns in Gestalt der objektiven Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit (vgl. insoweit BGH NJW 1963, 1609;… MüKo-BGB/Grundmann, 6. Aufl. 2012, § 276 Rn. 53, 68 ff.) liegen vor. - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95
Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Ausreichend und erforderlich für die richterliche Überzeugungsbildung ist hiernach ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BGH NJW 1998, 2969, 2971;… Musielak/Foerste, a.a.O., § 286 Rn. 19). - BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Denn bei einer nicht bezifferten Feststellungsklage scheidet der Erlass eines Grundurteils von vornherein aus, da die Parteien insoweit lediglich über den Grund, nicht jedoch über den Betrag der Haftung streiten (vgl. BGH NJW 2013, 2182 f.;… Musielak/Musielak, a.a.O., § 304 Rn. 4). - BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82
Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Rn. 29 Obgleich sich die Ermittlung der im konkreten Fall gebotenen Sorgfalt grundsätzlich an den individuellen Eigenschaften des der Aufsicht Bedürftigen zu orientieren hat, ist bei Fehlen anderweitiger Indizien eine typisierende Betrachtung unter Zugrundelegung von altersentsprechenden Eigenschaften und einem normalem Entwicklungsstand grundsätzlich zulässig (vgl. BGH NJW 1984, 2574, 2575; OLG Stuttgart NJOZ 2008, 4701, 4708). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14
Abweichendes gilt allenfalls in dem hier nicht betroffenen Fall, in dem mit dem Feststellungsbegehren ein bestimmter Betrag in der Weise geltend gemacht wird, dass die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe dieses Anspruchs führen soll (BGH NJW 2000, 1572). - BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92
Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
- BGH, 13.02.2001 - VI ZR 34/00
Einhaltung des medizinischen Standards
- BGH, 18.03.1997 - VI ZR 91/96
Umfang der Aufsichtspflicht bei Milieuschädigung eines Minderjährigen
- BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87
Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei …
- OLG Schleswig, 12.11.1998 - 5 U 123/97
Verletzung der Aufsichtspflicht durch Gestattung des Abbrennens von …
- OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99
Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Steine werfenden Kindern des …
- OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 U 25/09
Anforderungen an den Trittschallschutz der Sanierung eines Gebäudes
- OLG Düsseldorf, 15.11.1991 - 14 U 16/91
Anspruch auf Ersatz des durch das verkehrswidrige Verhalten eines Kleinkinds …
- OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99
Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers
- OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14
Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern
Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 74/14 - wird zurückgewiesen. - VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 9 S 19.00975
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung von Notsicherungsmaßnahmen
Für die Störerauswahl im Rahmen des Art. 54 Abs. 4 und 2 BayBO sind die Grundsätze des allgemeinen Sicherheitsrechts maßgebend (…vgl. Decker in Simon/Busse, BayBO Art. 76 Rn. 152; BayVGH, B.v. 16.03.2016 - 9 CS 16.191 - BeckRS 2016, 4..4413 Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 11.04.2018 - Au 4 K 17.1874 - BeckRS 2018, 7100).Die Zustandsstörerhaftung des Inhabers der tatsächlichen Gewalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn keine andere Person als vorrangiger Handlungsstörer nach Art. 9 Abs. 1 LStVG in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 4..5084 Rn. 10).
- VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559
Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen …
Kommt das Integrationsamt zu dem Ergebnis, dass es an "objektivierbaren Kündigungsgründen" fehle, "Aussage gegen Aussage" stehe, eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses vom Kläger nicht nachvollzogen werden könne, die Argumente der Arbeitgeberseite "teilweise pauschaliert und nicht immer konkret beschrieben" seien und die Häufigkeit des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers "zum Teil nicht hinreichend belegt" sei, so besteht ein Ermittlungsdefizit (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 12 ZB 16.173 - BeckRS 2016, 4..3545 Redaktionelle Leitsätze 1 bis 3). - VG München, 19.09.2019 - M 10 K 18.1011
Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - BeckRS 2016, 4..0758 Rn. 8 m.w.N.) bildet bei Straftaten, die auf einer Suchtmittelabhängigkeit des Ausländers beruhen, die erfolgreiche Absolvierung einer Therapie die zwingende Voraussetzung für ein Entfallen der Wiederholungsgefahr. - LG Essen, 07.02.2025 - 24 NBs 10/24 22 U 19/00, NJW-RR 2002, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018, BeckRS 2018, 15977, Rz. 17 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.11.2014, 15 O 74/14, BeckRS 2016, 4).
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Rechtsprechung
| LG Münster, 12.05.2015 - 015 O 74/14 |
Kurzfassungen/Presse
- mlmrecht.de (Kurzinformation)
Übertragungsklausel in LR Orgaleiter-Verträgen gekippt
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