Rechtsprechung
| LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsanwaltmoebius.de
§ 91 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04
Denn dann hätte es der durch die Abmahnung gewarnte Schuldner in der Hand, durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage während der zur Unterwerfung gesetzten Frist eine ihm genehme Hauptsachenzuständigkeit zu begründen ("forumshopping" durch den Schuldner; vgl. auch BGH GRUR 1994, 846-Parallelverfahren II). - OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95
Gericht der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung bei Anhängigkeit einer …
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04
Auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 12. September 1995 (WRP 1996, 27) und vom 6. März 1997 (GRUR 1997, 485) rechtfertigen keine abweichende Bewertung. - OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97
Auszug aus LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04
Auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 12. September 1995 (WRP 1996, 27) und vom 6. März 1997 (GRUR 1997, 485) rechtfertigen keine abweichende Bewertung.
- OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
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Die Akten 15 O 764/04 LG Berlin = 5 U 40/06 KG Berlin lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Hamburg, 02.10.2008 - 312 O 464/08
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Dem gegenüber haben das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 16.11.2000, Az. 3 U 107/00) bzw. das Kammergericht (Urteil vom 23.04.1993, Az. 5 U 610/93) und in neuerer Zeit auch das Landgericht Berlin (Urteil vom 22.11.2005, Az. 15 O 764/04) die negative Feststellungsklage nicht als Hauptsache i.S.d. § 937 Abs. 1 ZPO angesehen.
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