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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.05.1985 - 15 S 3002/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6554
VGH Baden-Württemberg, 14.05.1985 - 15 S 3002/84 (https://dejure.org/1985,6554)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.1985 - 15 S 3002/84 (https://dejure.org/1985,6554)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 15 S 3002/84 (https://dejure.org/1985,6554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1986, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - PL 15 S 977/17

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten überwiegend wissenschaftlich tätiger …

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14.05.1985 (PL 15 S 3002/84) zur Vorgängerregelung des § 81 Satz 1 LPVG in der Fassung vom 01.10.1975, geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des LPVG vom 14.12.1976 ausgeführt:.

    Im Zusammenspiel lassen sie erkennen, dass der Gesetzgeber im personellen Bereich der wissenschaftlich tätigen Beschäftigten wegen der Eigenart der von ihnen wahrzunehmenden Tätigkeiten die Beteiligung der Personalvertretung weiterhin zurückhaltend regeln will, weil er diesen Bereich für eine Mitbestimmung weniger geeignet erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.1985 - PL 15 S 3002/84 - zur alten Rechtslage).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 1360/89

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Rundfunkredakteurs - …

    Unter den Begriff des wissenschaftlichen Mitarbeiters im personalvertretungsrechtlichen Sinn fallen daher im Universitätsbereich diejenigen Mitarbeiter, die nach dem Universitätsgesetz wissenschaftliche Mitarbeiter sind (so auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14.5.1985 -- 15 S 3002/84 --; entsprechend zum Recht des Landes Nordrhein-Westfalen Entscheidungen des OVG NW, etwa Beschlüsse vom 9.12.1982 und 24.2.1983, PersV 1985, 120 und PersV 1985, 123).

    Nach der Vorschrift ist auch bei einer Einstellung entsprechender Personen die Mitbestimmung nur auf Antrag eröffnet (dazu Beschluß des erkennenden Senats vom 14.5.1985 -- 15 S 3002/84 --; vgl. ferner etwa BVerwG, Beschluß vom 7.10.1988, BVerwGE 80, 265).

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