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Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 15.06.2009

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E   

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https://dejure.org/2009,17618
LSG Bayern, 18.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,17618)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,17618)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,17618)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03

    Einordnung der Erstellung eines psychiatrisch-psychosomatischen Gutachtens in …

    Auszug aus LSG Bayern, 18.06.2009 - L 15 SF 129/09
    Das BayLSG hat mit Grundsatz-Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - aufgezeigt, wie ärztliche Gutachter künftig zu vergüten sind.

    Insbesondere liegt kein Ausnahmefall i. S. d. Grundsatz-Beschlusses des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - vor.

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   LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75029
LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,75029)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.06.2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,75029)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 B E (https://dejure.org/2009,75029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines ärztlichen Sachverständigen - Berücksichtigung eines eigenen gesonderten Literaturstudiums nur in Ausnahmefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03

    Einordnung der Erstellung eines psychiatrisch-psychosomatischen Gutachtens in …

    Auszug aus LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09
    Rn. 12 Das BayLSG hat mit Grundsatz-Beschluss vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - aufgezeigt, wie ärztliche Gutachter künftig zu vergüten sind.

    Insbesondere liegt kein Ausnahmefall i. S. d. Grundsatz-Beschlusses des BayLSG vom 19.03.2007 - L 14 R 42/03.Ko - vor.

  • LSG Bayern, 09.05.2018 - L 12 SF 40/17

    Vergütungshöhe einer ergänzenden Stellungnahme zum Gutachten

    Rn. 32 Die Anerkennung von zusätzlich notwendigem Literaturstudium und -recherche ist nur in ganz besonderen Fällen möglich (ständige Rechtsprechung des BayLSG, z.B. Beschluss vom 15.6.2009, Az.: L 15 SF 129/09 B E und vom 30.11.2011, Az.: L 15 SF 97/11).
  • LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Die Anerkennung von zusätzlich notwendigem Literaturstudium und -recherche ist nur in ganz besonderen Fällen möglich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 15.06.2009, Az.: L 15 SF 129/09 B E).
  • VG Würzburg, 13.07.2016 - W 1 M 15.1235

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung nach Zeitaufwand

    Für die Abfassung einer Seite der Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen ist ein Zeitaufwand von einer Stunde für eine ganze Seite im Umfang von 1.800 Anschlägen angemessen (BayLSG, B.v. 15.6.2009 - L 15 SF 129/09 BE - juris Rn. 15;… B.v. 19.3.2007 - L 14 R 42/03.Ko - juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10
    Zwar gilt grundsätzlich, dass der Zeitaufwand für ein Literaturstudium nur im Ausnahmefall anerkannt werden kann, denn ein allgemeines Literaturstudium, dass lediglich auf den Erwerb des von einem Gutachter zu erwartenden Kenntnisstandes gerichtet ist, ist nicht zu vergüten (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. März 1977 - L 9 KO 145/76-2 - Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 BE - (beide juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 12 U 3620/09 KO-A
    Zwar gilt grundsätzlich, dass der Zeitaufwand für ein Literaturstudium nur im Ausnahmefall anerkannt werden kann, denn ein allgemeines Literaturstudium, dass lediglich auf den Erwerb des von einem Gutachter zu erwartenden Kenntnisstandes gerichtet ist, ist nicht zu vergüten (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. März 1977 - L 9 KO 145/76-2 - Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 BE - (beide juris)).
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