Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2012 - L 15 SF 8/12 B (AS) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12
Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit …
Das Landessozialgericht ist nicht gehindert, im Beschwerdeverfahren des Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes selbst über nachträglich vorgetragene Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben zu entscheiden; eines zweiten Beschlusses des Sozialgerichts bedarf es nicht (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen 26. April 2012 - L 15 SF 8/12 B - AS -).Ob bei einem Ordnungsgeldbeschluss gegen einen nicht erschienenen Beteiligten etwas anderes zu gelten und dann in jedem Fall zunächst bzw. parallel das SG als Prozessgericht (auch) über einen Antrag auf Aufhebung der getroffenen Anordnungen nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO zu befinden hat (vgl. zu einem solchen Fall: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.04.2012 - L 15 SF 8/12 B (AS)), lässt der Senat hier offen, weil dem SG bei einem nicht erschienenen Beteiligten hinsichtlich der Auferlegung eines Ordnungsgeldes - anders als bei einem nicht erschienenen Zeugen - gemäß § 202 SGG in Verbindung mit §§ 273 Abs. 4 Satz 2, 141 Abs. 3 ZPO Ermessen eingeräumt ist.
- LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2013 - L 3 AL 378/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - ausgebliebener Zeuge - …
Der Senat sieht sich aus prozessökonomischen Gründen nicht gehindert, die nachträglich vorgebrachten Entschuldigungsgründe im Sinne von § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO hier im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 12. August 2013 zu überprüfen (ähnlich für den Fall eines zunächst unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. August 2012, L 7 SF 1/12 B, zitiert nach juris; anders - im Sinne der Notwendigkeit eines gesonderten zweiten Beschlusses des Sozialgerichts - bei Nichterscheinen eines Klägers trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2012, L 15 SF 8/12 B, zitiert nach juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17
Ordnungsgeld - Ausbleiben eines Zeugen - Beschwerde
Zwar sind ihre nachträglich vorgebrachten Gründe für ihr Ausbleiben i.S.d. § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO vom Senat zu würdigen, ohne dass insofern eine vorherige Entscheidung des SG zu ergehen hätte (vgl. LSG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - L 3 AL 378/13 B - juris Rn. 4 entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 15 SF 8/12 B - juris).
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