Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 Sbd 5-7/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 365
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe: Zur Frage der örtlichen …
Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.Der Senat hat durch Beschlüsse vom 10.01.1995 (Rpfleger 1995, 365) sowie 07.12.1998 (AnwBl. 2000, 78) entschieden, dass bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.
- OLG Hamm, 13.05.2008 - 11 Sbd 11/08
Zuständigkeit des Amtsgerichts des Wohnsitzes bei Beratungshilfe nach …
Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.Der Senat hat durch Beschlüsse vom 10.01.1995 (Rpfleger 1995, 365) sowie 07.12.1998 (AnwBl. 2000, 78) entschieden, dass bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.
- OLG Köln, 09.12.2000 - 16 Wx 178/00
Zuständigkeit zur Entscheidung über die Beratungshilfe
Es wird nämlich die Meinung vertreten, dass es bei der Frage, welches Gericht gemäß § 4 BerHG für die Bewilligung von Beratungshilfe örtlich zuständig ist, stets auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses und nicht den Zeitpunkt des Eingangs des der Bewilligung zugrundeliegenden Antrags ankommt, so dass der vorliegende Antrag auf nachträgliche Bewilligung auch deshalb die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Erkelenz nicht hätte begründen können (näher dazu OLG Hamm Rpfleger 95, 365). - OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 Der Senat hat bereits durch Beschl. v. 10.1.1995 (Rpfleger 1995, 365) entschieden, daß bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.
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