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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98, 15 U 135/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9009
OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98, 15 U 135/98 (https://dejure.org/1999,9009)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.1999 - 15 U 110/98, 15 U 135/98 (https://dejure.org/1999,9009)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 15 U 110/98, 15 U 135/98 (https://dejure.org/1999,9009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht ; Klagebefugnis; Verbundfirma; Subunternehmer; Bundestagsausschuß; Sachverständiger; Indemnität; Werturteil; Unwahre Äußerung; Meinungsfreiheit ; Unterlassungs- und Widerrufsanspruch

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen …

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98
    Es muß aber gewährleistet sein, daß solche Erfahrungsberichte unbefangen und frei von der Furcht vor Rechenschaft erstattet werden können, wofür Grundsätze des Bundesgerichtshofs gelten (Urteil v. 5.5.1981 - VI ZR 184/79, NJW 1981, 2117 ff).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem in NJW 1981, 2117ff veröffentlichten Urteil vom 5.5.1991 - VI ZR 184/79 - die folgenden Grundsätze aufgestellt, an denen die Äußerungen solcher "Sachverständigen" zu messen sind: Ein uneingeschränkter Abwehranspruch besteht gegenüber erwiesenermaßen unwahren Behauptungen; denn an der Wiederholung solcher Äußerungen kann niemals ein schutzwürdiges Interesse bestehen.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem in NJW 1981, 2117ff veröffentlichten Urteil vom 5.5.1991 - VI ZR 184/79 - die folgenden Grundsätze aufgestellt, an denen die Äußerungen solcher "Sachverständigen" zu messen sind: Ein uneingeschränkter Abwehranspruch besteht gegenüber erwiesenermaßen unwahren Behauptungen; denn an der Wiederholung solcher Äußerungen kann niemals ein schutzwürdiges Interesse bestehen.

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98
    Der Schwerpunkt dieser Äußerung liegt nicht in einem Meinen oder Dafürhalten- den typischen Merkmalen einer Meinungsäußerung, BVerfG NJW 1983, 1415-, sondern in dem Suggerieren eines Sachverhalts, welcher einem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (…vgl. dazu Wenzel, aaO Rdn. 4.40 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 110/98
    Schmähkritik zeichnet sich dadurch aus, daß die Anwürfe auch aus der eigenen Sicht des Kritikers keine verwertbare Grundlage mehr haben und aus der Äußerung deutlich wird, daß es dem Kritiker statt um die Sache um eine vorsätzliche Kränkung des Betroffenen geht (BVerfG NJW 1991, 1475, 1477; BGH NJW 987, 1082/1083).
  • BayObLG, 06.03.2025 - 206 StRR 433/24

    Falsche Tatsachenbehauptung, Unrichtige Tatsachenbehauptung, Wahre …

    Anders als die Staatsanwaltschaft zu meinen scheint, sind auch Assoziationen an das NS-Regime (durch den Gebrauch des Begriffes "Volksschädling") nicht ausreichend, um einen strafbaren Inhalt anzunehmen (vgl. zum gegenständlichen Begriff auch OLG Köln, Urteil vom 08.06.1999, 15 U 110/98, 15 U 135/98, zitiert nach juris, dort Rdn. 206); auch hier kommt es auf die Ermittlung des Sinngehaltes im Gesamtkontext an (vgl. Senat, Beschluss vom 30.10.2024, 206 StRR 278/24, BeckRS 2024, 29671).
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17

    Conterganstiftung

    Eindeutig ist jedoch auch, dass in dem Fall, in dem die Unwahrheit der beanstandeten Äußerung (so aber hier) feststeht, eine Güterabwägung entfällt, da an der Wiederholung solcher Äußerungen niemals ein schützwürdiges Interesse im Sinne vom § 193 StGB analog besteht (BGH aaO Rdnr. 35 sowie Senat Urteil vom 08.06.1999 - 15 U 110/98 - Rdnr. 143).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 13 O 136/16

    Unterlassungsanspruch der Äußerung in dem Schreiben gegenüber den Abgeordneten …

    Keinen Schutz genießen Sachverständige jedoch, soweit sie erweislich unwahre Tatsachen behaupten bzw. Äußerungen tätigen, die sich als Schmähkritik darstellen (BGH…, Urteil vom 05.05.1981 - VI ZR 184/79 -, Rn. 35, juris; OLG Köln, Urteil vom 08.06.1999 - 15 U 110/98, 15 U 135/98 -, Rn. 143, juris).
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