Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeugs nach einem Unfall; Zurechnung des vom Geschädigten nicht verschuldeten Werkstatt- und Prognoserisikos gegenüber dem Schädiger; Erstattungsfähigkeit eines "Unfallersatztarifs"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.12.2007 - 12 O 299/07
- OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Insbesondere waren auch bei Erteilung des Reparaturauftrags keine Folgekosten absehbar, die - worauf die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 15.10.1991 (BGHZ 115, 364) abstellen; in die Abwägung einzubeziehen gewesen wären. - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Denn dieser trägt das vom Geschädigten nicht verschuldete Werkstatt- und Prognoserisiko (BGH, Urteil vom 10.07.07 - IV ZR 258/06; BGHZ 115, 375). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Dies gilt grundsätzlich auch für den aktuellen Mietpreisspiegel 2006, wie der BGH in seiner neusten Entscheidung vom 11.03.2008 (VI ZR 164/07) ausdrücklich feststellt. - OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Nach der aktuellen Rechtssprechung des BGH und vieler Oberlandesgerichte stellt der sog. gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (BGH NJW 2006, 2693 ff; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - 19 U 181/06). - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Köln, 22.04.2008 - 15 U 13/08
Nach der aktuellen Rechtssprechung des BGH und vieler Oberlandesgerichte stellt der sog. gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (BGH NJW 2006, 2693 ff; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - 19 U 181/06).
- LG Aachen, 08.07.2008 - 12 O 68/08
Mietwagen - Mietwagenkostenliste "Dr. Zinn" untauglich
Für die Feststellung der Schadenshöhe ist grundsätzlich der sogenannte gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten ein geeigneter Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Schadenshöhe (Beschluss v. 22.04.2008, Oberlandesgericht Köln, 15 U 13/08, 12 O 299/07 LG Aachen). - AG Köln, 29.08.2008 - 263 C 46/08 Abzustellen ist dabei auf die für den Zeitraum der Anmietung günstigsten Tarifkombination sowie nach der Schwacke-Liste 2006 (zu deren Anwendbarkeit vgl. z.B. OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 2008, 92 sowie die Rechtsprechung mehrerer Senate des OLG Köln, z.B. in dem Verfahren 15 U 13/08,15 U 145/07,4 U 1/08, 19 U 181/08).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.05.2009 - 15 U 13/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 14.05.2009 - 15 U 13/08
- OLG Hamburg, 01.07.2009 - 15 U 13/08
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.07.2009 - 15 U 13/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 14.05.2009 - 15 U 13/08
- OLG Hamburg, 01.07.2009 - 15 U 13/08
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 20.11.2015 - 1 U 64/15
Die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft darf …
In einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 01.07.2009 (15 U 13/08) sei ein Unfall mit einem E-Scooter in einem Bus in Hamburg dokumentiert. - OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
Die Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht verpflichtet, E-Scooter zu …
Dass eine Gefährdung Dritter durch E-Scooter in Linienbussen möglich ist, zeigt schon der Fall, der den Beschlüssen des OLG Hamburg vom 14. Mai und 1. Juli 2009 zugrunde liegt (Az. 15 U 13/08, bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 13 B 159/15
Busse müssen "E-Scooter" nicht mitnehmen
Rn. 12 Zum Vorkommen solcher Unfälle mit einem Elektromobil schon bei Kurvenfahrt eines Linienbusses vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 15 U 13/08 -, Juris, und LG Hamburg, Urteil vom 20. August 2008 - 331 O 111/08 -, juris. - LG Kiel, 12.08.2016 - 17 O 108/15
Klage einer qualifizierten Einrichtung auf Unterlassung der Verweigerung der …
Das ergibt sich auch aus dem dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14. Mai 2009, AZ.: 15 U 13/08 bzw. dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. August 2008, AZ.: 331 O 111/08 zugrunde liegenden Sachverhalt. - LG Kiel, 28.05.2015 - 17 O 79/15
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Verbandsklagebefugnis eines …
Rn. 38 Wie aus dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14.05.2009, Az.: 15 U 13/08 und dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.08.2008, Az.: 331 O 111/08 hervorgeht, kam es bereits am 29.06.2007 zu einem Unfall wegen eines mitgeführten E-Scooters in einem Linienbus.
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