Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige bei Klassenfahrt - allein bewohntes Zimmer als private Sphäre - Weg zur Zimmertür unversichert - keine unerhebliche Unterbrechung der versicherten Tätigkeit bei Rückkehr auf das Zimmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 13.03.2012 - S 16 U 1/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Unternehmen wesentlich dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (…BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R).Rn. 32 Diese allgemeinen Grundsätze, die auch für angestellte Lehrer auf Klassenfahrt gelten (vgl. BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R), sind auch bei ehrenamtlichen Begleitern von Klassenfahrten anzuwenden.
Auch wenn die Situation eines ehrenamtlichen Begleiters auf Klassenfahrt wegen der Verantwortung für die Schüler nur begrenzt mit der eines Arbeitnehmers auf einer Dienstreise vergleichbar ist, ist eine generelle Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während der Klassenfahrt besteht, daraus nicht ableitbar (so zu der Klassenfahrt eines angestellten Lehrers BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - ebenso schon zu einer Campingfahrt eines Erziehers mit einer Kindergruppe aus einem Kinderheim BSG vom 30.05.1980 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110).
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (…vgl. BSG vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R -).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Der sachliche Zusammenhang zwischen der generell versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSGE 94, 262 = SozR 4 - 2700, 8 Nr. 14).Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Unternehmen wesentlich dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R).
Dies ist von der Rechtsprechung bei Fallgestaltungen, in denen versicherte und private Verrichtungen als tatsächliches Geschehen nur schwer voneinander zu trennen sind, angenommen worden (vgl. die Nachweise in BSGE 94, 262).
- BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R - UV-Recht aktuell 2013, 1095).
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (…vgl. BSG vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R -). - BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität;… vgl. BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R - UV-Recht aktuell 2013, 1095). - BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist, ob der Versicherte eine dem Unternehmen wesentlich dienende Verrichtung ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände bestätigt wird (…BSG vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG vom 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R). - BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (vgl. BSG vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R; Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R -). - BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12
Auch wenn die Situation eines ehrenamtlichen Begleiters auf Klassenfahrt wegen der Verantwortung für die Schüler nur begrenzt mit der eines Arbeitnehmers auf einer Dienstreise vergleichbar ist, ist eine generelle Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während der Klassenfahrt besteht, daraus nicht ableitbar (so zu der Klassenfahrt eines angestellten Lehrers BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - ebenso schon zu einer Campingfahrt eines Erziehers mit einer Kindergruppe aus einem Kinderheim BSG vom 30.05.1980 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110).
- OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12
Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch …
Von dieser Bestimmung wird jedoch Vorbringen nicht erfasst, das im ersten Rechtszug nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 U 243/12; BVerfG, Beschluss vom 30.01.1985 - 1 BvR 876/84, NJW 1985, 1150, 1151; BGH, Urteil vom 10.07.1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109; Urteil vom 17.10.1979 - VIII ZR 221/78, NJW 1980, 343, 344; OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.1993 - 4 U 126/92, NJW-RR 1994, 512; KG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09, juris;… Ball, in: Musielak (Hrsg.), ZPO, 10. Aufl. 2013, § 531, Rdnr. 4a).Rn. 61 Das gilt selbst für solches Vorbringen, das von dem Gericht erster Instanz für unerheblich gehalten worden ist und im Tatbestand keine ausdrückliche Erwähnung gefunden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 U 243/12; BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09, NJW-RR 2010, 1286, 1287).
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