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| OLG Düsseldorf, 11.05.2023 - 15 U 4/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de
Verurteilung aufgrund des Anerkenntnisses von Ansprüchen wegen Patentverletzung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 4a O 37/17
- OLG Düsseldorf, 11.05.2023 - 15 U 4/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 4a O 37/17
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines Patents (hier: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2023 - 15 U 4/19
Die Berufung gegen das am 11. Dezember 2018 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (4a O 37/17) wird gemäß dem Anerkenntnis der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I.1.
- OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 43/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
In Anbetracht des geltenden Trennungsprinzips und des vorgesehenen Instanzenzuges ist es dem Verletzungsgericht in dieser Situation grundsätzlich verwehrt, sich - faktisch als eine Art "Rechtsmittelinstanz" - über die sachkundige Beurteilung im Nichtigkeitsverfahren hinwegzusetzen und seine eigene Einschätzung an deren Stelle zu setzen (BGH, Beschluss vom 17.07.2018 - KZR 35/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2020, I-15 U 4/19; OLG München, InstGE 3, 62 - Aussetzung bei Nichtigkeitsurteil II). - LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 54/20
Rapamycin-Derivat 2
Da die Mitglieder der Einspruchsabteilung sich - aufgrund ihrer technischen Vorbildung und der auf dem speziellen Fachgebiet gegebenen beruflichen Erfahrung im Vergleich zur hiesigen Patentstreitkammer, die als Verletzungsgericht lediglich mit juristisch vorgebildeten Fachleuten besetzt ist - für die Beantwortung der hier interessierenden Streitfragen, welche technische Information im Einspruchsverfahren gewürdigten Texten aus fachmännischer Sicht zu entnehmen ist und welche Schlussfolgerungen der Durchschnittsfachmann hieraus aufgrund seines allgemeinen Fachwissens zu ziehen imstande gewesen ist, freilich in der besseren Position befinden, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass sich die Kammer mit ihren eigenen (notwendigerweise laienhaften) Erwägungen über das Votum der technischen Fachleute hinwegsetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2020, Az. I-15 U 4/19; BeckRS 2018, 43555 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 111/19
Rapamycin-Derivat 4
Da die Mitglieder der Einspruchsabteilung sich - aufgrund ihrer technischen Vorbildung und der auf dem speziellen Fachgebiet gegebenen beruflichen Erfahrung im Vergleich zur hiesigen Patentstreitkammer, die als Verletzungsgericht lediglich mit juristisch vorgebildeten Fachleuten besetzt ist - für die Beantwortung der hier interessierenden Streitfragen, welche technische Information im Einspruchsverfahren gewürdigten Texten aus fachmännischer Sicht zu entnehmen ist und welche Schlussfolgerungen der Durchschnittsfachmann hieraus aufgrund seines allgemeinen Fachwissens zu ziehen imstande gewesen ist, freilich in der besseren Position befinden, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass sich die Kammer mit ihren eigenen (notwendigerweise laienhaften) Erwägungen über das Votum der technischen Fachleute hinwegsetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2020, Az. I-15 U 4/19; BeckRS 2018, 43555 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 110/19
Rapamycin-Derivat 3
Da die Mitglieder der Einspruchsabteilung sich - aufgrund ihrer technischen Vorbildung und der auf dem speziellen Fachgebiet gegebenen beruflichen Erfahrung im Vergleich zur hiesigen Patentstreitkammer, die als Verletzungsgericht lediglich mit juristisch vorgebildeten Fachleuten besetzt ist - für die Beantwortung der hier interessierenden Streitfragen, welche technische Information im Einspruchsverfahren gewürdigten Texten aus fachmännischer Sicht zu entnehmen ist und welche Schlussfolgerungen der Durchschnittsfachmann hieraus aufgrund seines allgemeinen Fachwissens zu ziehen imstande gewesen ist, freilich in der besseren Position befinden, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass sich die Kammer mit ihren eigenen (notwendigerweise laienhaften) Erwägungen über das Votum der technischen Fachleute hinwegsetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2020, Az. I-15 U 4/19; BeckRS 2018, 43555 m.w.N.).
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