Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 15 U 6/03 |
Volltextveröffentlichung
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Ursächlichkeit des Makler-Nachweises für Vertragsabschluss
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 15 U 6/03
Unterschiedliche Vorstellungen über die Modalitäten des beabsichtigten Geschäfts, die eventuell auch zum Scheitern des Vertrages führen können (hier: Wunsch der Eheleute nach einer Ersetzungsbefugnis), sind beim Nachweis eines Kaufinteressenten normal und ändern nichts an der grundsätzlichen Geeignetheit des Nachweises (vgl. BGH, NJW 1999, 1255, 1256).(Zwischenzeitliches) "Scheitern" der Vertragsverhandlungen beseitigt die Ursächlichkeit des Makler-Nachweises für den späteren Hauptvertrag nicht (…vgl. Schwerdtner a.a.O., Rn. 570; BGH, NJW 1999, 1255).
Nur dann könnte in der späteren (neuen) Aufnahme von Vertragsverhandlungen - ohne Beteiligung der Klägerin - eine neue Vertragsgelegenheit liegen, für welche die Leistung der Klägerin nicht ursächlich war (vgl. zu ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 1991, 950; BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255).
Generell ist davon auszugehen, dass Preisvorstellungen der Parteien des Maklervertrages die in Betracht kommende Maklerleistung nicht exakt begrenzen, so dass eine geringfügige Unterschreitung des Verkaufspreises um lediglich 10 % einer Identität zwischen Hauptvertrag und vereinbarter Maklerleistung nicht entgegensteht (…vgl. Schwerdtner a.a.O. Rn. 435 ff.; BGH, NJW 1999, 1255, 1256).
- BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02
Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 15 U 6/03
Eine Verwirkung des Maklerlohnes könnte unter bestimmten Umständen nur dann in Betracht kommen, wenn die Klägerin sowohl für die Beklagten als auch für die Eheleute als Vermittlungsmaklerin tätig gewesen wäre und hierbei die Interessen der Beklagten verletzt hätte (…vgl. Schwerdtner a.a.O. Rn. 862; BGH, NJW-RR 2003, 991). - BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90
Anfall der Maklerprovision
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 15 U 6/03
Nur dann könnte in der späteren (neuen) Aufnahme von Vertragsverhandlungen - ohne Beteiligung der Klägerin - eine neue Vertragsgelegenheit liegen, für welche die Leistung der Klägerin nicht ursächlich war (vgl. zu ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 1991, 950; BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255).
- OLG Karlsruhe, 31.03.2005 - 15 U 20/03
Grundstücksmaklerrecht: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei Verschweigen der …
Nur dann, wenn die Verkäuferin - anders als vorliegend - ihre Pläne zur Veräußerung des Hauses zwischenzeitlich vollständig aufgegeben hätte, würde sich ein späterer Hauptvertrag als Wahrnehmung einer neuen Vertragsgelegenheit darstellen für welche der Kläger keine wesentliche Ursache gesetzt hätte (vgl. zum Honorar des Nachweis-Maklers beim Abbruch von Vertragsverhandlungen BGH, NJW-RR 1996, 691; BGH, NJW 1999, 1255; Senat, Urteil vom 04.01.2005 - 15 U 6/03 -).
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