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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3963
OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08 (https://dejure.org/2010,3963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2010 - 15 U 63/08 (https://dejure.org/2010,3963)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2010 - 15 U 63/08 (https://dejure.org/2010,3963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Gefälligkeitsverhältniss und Architektenvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Architektenvertrag wird abgeschlossen bei Erbringung der vereinbarten Architektenleistungen auf Grund einer vertraglichen Bindung und nicht aus Gefälligkeit; Abgrenzung von Gefälligkeitsverhältniss und Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt haftet auch bei Leistungen ohne Honorar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Vertrags- und Gefälligkeitsverhältnis

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Haftung auch bei unentgeltlicher Leistung aus Gefälligkeit!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architektenleistung aus Gefälligkeit: Trotzdem Haftung für leichte Fahrlässigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten - alles reine Gefälligkeit, aber mit voller Haftung

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Haftung auch bei unentgeltlicher Leistung aus Gefälligkeit!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teure Gefälligkeit: Architekt haftet auch ohne Honorar für leichte Fahrlässigkeit! (IBR 2011, 149)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenleistung aus Gefälligkeit: Bauherrin muss Weiterbestehen des Vertrags beweisen! (IBR 2011, 1102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 459
  • NJW-RR 2015, 64
  • BauR 2011, 729
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07

    Schadensersatz aus Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Gleichartige Schadensersatzansprüche aus demselben Rechtsverhältnis betreffend dasselbe Bauvorhaben waren Gegenstand des Rechtsstreits 15 U 91/07 (1 O 290/05 LG Marburg), das aufgrund der von der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 30. April 2008 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängig ist (VII ZR 119/08).

    Im Rechtsstreit 15 U 91/07 (1 O 290/05 LG Marburg) hat der Senat hierzu ausgeführt:.

    Der Senat bejaht nun diese Frage, die er im Urteil vom 30. April 2008 im Rechtsstreit 15 U 91/07 noch offen gelassen hatte.

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Der Senat folgt deshalb auch der Auffassung, wonach in einem solchen Falle vertragliche Übernahme von Architektenleistungen bei einer Schlechterfüllung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche begründet werden (vgl. die vom Landgericht zitierten Entscheidungen OLG Düsseldorf OLGR 2005, 118; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2001, 16 U 260/00; OLG Köln NZ Bau 2006, 183).".
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Der Senat folgt deshalb auch der Auffassung, wonach in einem solchen Falle vertragliche Übernahme von Architektenleistungen bei einer Schlechterfüllung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche begründet werden (vgl. die vom Landgericht zitierten Entscheidungen OLG Düsseldorf OLGR 2005, 118; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2001, 16 U 260/00; OLG Köln NZ Bau 2006, 183).".
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Das kann zwar dann anders sein, wenn derjenige, der die Arbeit leistet, einen Vergütungsanspruch erlangt und er die Vergütungsschuld erlässt oder aber wenn der Zuwendende seine Arbeitskraft anderweitig gegen Ertrag hätte einsetzen können, auf diesen Nutzen aber zugunsten des Bedachten verzichtet hat (vgl. zu allem BGH NJW 1987, 2816, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Zu würdigen sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit, sowie die Interessenlage (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW-RR 2006, 117, 120; NJW 1985, 1778 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Ein solcher Haftungsausschluss kommt zwar in Betracht, wenn der Gläubiger der Leistung eine dahingehende Forderung billigerweise nicht hätte ablehnen dürfen (vgl. BGH NJW 2003, 578; NJW 1989, 3276).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Zu würdigen sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit, sowie die Interessenlage (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW-RR 2006, 117, 120; NJW 1985, 1778 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Eine vertragliche Bindung liegt nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (BGH NJW 1971, 1404).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 119/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08
    Gleichartige Schadensersatzansprüche aus demselben Rechtsverhältnis betreffend dasselbe Bauvorhaben waren Gegenstand des Rechtsstreits 15 U 91/07 (1 O 290/05 LG Marburg), das aufgrund der von der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 30. April 2008 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängig ist (VII ZR 119/08).
  • LSG Bayern, 25.05.2009 - L 19 R 324/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH - hinreichende Erfolgaussicht - keine …

    Über die hiergegen erhobene Klage hat das SG noch nicht entschieden (S 15 U 63/08).

    Im Übrigen sei die Beklagte auch zum Verfahren S 15 U 63/08 beizuladen.

    Eine Rechtshängigkeit im Rahmen des noch gegen den GUV laufenden Verfahrens S 15 U 63/08 ist derzeit ebenfalls nicht erkennbar, nachdem dort keine Beiladung erfolgt ist und es sich auch nicht um vollkommen identische Streitgegenstände handelt.

    Im Rahmen des Verfahrens S 15 U 63/08 ist nämlich allein streitig, ob eine Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe aufgrund mangelnder Mitwirkung der Klägerin erfolgen durfte.

  • LG Koblenz, 01.03.2013 - 8 O 134/12

    Bauüberwachung übernommen: Energieberater haftet!

    Im Rahmen der Abgrenzung zwischen einem Gefälligkeitsverhältnis im engeren Sinne und einer vertraglichen Vereinbarung sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit sowie die Interessenlage zu würdigen (BGH NJW-RR 2006, 117; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 459, jew. m.w.N.).

    Die gleichen Erwägungen haben zu gelten, wenn bauüberwachende Tätigkeiten von einer nicht in der Architektenrolle eingetragenen Person übernommen werden (OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 459).

    Eine solche Milderung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (BGH NJW 2003, 578; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 459).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 199/21

    Haftung des Architekten wegen Mängeln der Bauwerksabdichtung aufgrund …

    Eine vertragliche Bindung liegt nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (OLG Frankfurt, Urteil vom 29. September 2010 - 15 U 63/08 -, Rn. 28, juris) und der Beklagte zu 1 auch ein Vertrauen dahingehend begründet hat, weiterhin auf das Baugeschehen als Bauleiter Einfluss zu nehmen, indem er auch nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens faktisch auf der Baustelle tätig war (OLG Frankfurt…, Urteil vom 09. April 2015 - 2 U 85/14 -, Rn. 74; OLG Dresden…, Urteil vom 23. Dezember 2013 - 9 U 1820/10 -, Rn. 113, juris).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 10/22

    Wärmedämmarbeiten nur stichprobenhaft geprüft: Objektüberwachung mangelhaft!

    d) Schließlich hat der Beklagte zu 3) auch nicht rein faktisch und unabhängig vom Bestehen eines Architektenvertrages bauüberwachende Aufgaben eines Architekten ausgeführt, die eine Haftung auslösen könnten (vgl. dazu OLG Köln NZBau 2006, 183; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 459; LG Koblenz, BeckRS 2013, 15510).
  • OLG Köln, 28.06.2015 - 19 U 163/14

    Haftung des aus Gefälligkeit bauplanend und überwachend tätig werdenden …

    Eine vertragliche Bindung liegt dann nahe, wenn der Leistungsempfänger sich erkennbar auf eine Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 19.06.2001, 16 U 260/00; OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005, 11 U 16/05; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010, 15 U 63/08; jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10

    Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!

    Mit Rücksicht auf die große wirtschaftliche Bedeutung der vom Beklagten erbrachten Leistungen für die Erbengemeinschaft spricht im Gegenteil alles dafür, dass sich diese auf eine Haftungsbeschränkung nicht hätte einlassen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 29.09.2010, Az: 15 U 63/08).
  • OLG Bamberg, 18.01.2024 - 12 U 16/22

    Geologische Baubetreuung ist keine Dienstleistung!

    Jedenfalls nach Treu und Glauben war die Beklagte zu 2) daher verpflichtet, den Bauherren über für sie ohne weiteres erkennbare Fehler bei der Bodenverbesserung - jedenfalls soweit sie mit ihren Empfehlungen aus dem Baugrundgutachten im Zusammenhang standen - auch ungefragt so zu informieren, dass der Kläger darauf reagieren konnte (vgl. im Kontext des Rechtsbindungswillens in diesem Zusammenhang etwa OLG Brandenburg…, Urteil vom 01.12.2022 - 12 U 199/21 -, BeckRS 2022, 39953, Rn. 119; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2015 - 19 U 163/14 - OLG Dresden, Urteil vom 23.12.2013 - 9 U 1820/10 - OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010 - 15 U 63/08 -).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 168/10
    OLG Frankfurt/Main - Az. 15 U 63/08 vom 29.09.2010;.
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